Bedingungen

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die "Bedingungen") stellen zusammen mit der Dokumentation (wie unten definiert) eine verbindliche rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen als dem im Bestellformular angegebenen Kunden und einem Mitglied der Cyncly-Unternehmensgruppe, wie im Bestellformular als Lieferant angegeben, dar.
Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er entweder durch die Unterzeichnung des Bestellformulars oder durch den Zugriff auf oder die Nutzung der Produkte (wie unten definiert) in irgendeiner Weise an die Bedingungen der Vereinbarung (wie unten definiert) gebunden ist.

1. DEFINITIONEN UND AUSLEGUNG

In dieser Vereinbarung gelten die folgenden Begriffsbestimmungen:
"Zugriffsrechte" bezeichnet die vertraglichen Rechte zur Nutzung eines Produkts und/oder einer Software Dritter, die dem Kunden von Cyncly gewährt werden und Folgendes umfassen:

a) Die einschlägigen Bestimmungen in der Dokumentation;

b) Die spezifischen Regeln, die in einer Dokumentation festgelegt sind (verschiedene Produkte können unterschiedliche Regeln für ihre Verwendung haben); und

c) Die Anzahl der im Bestellformular vereinbarten Zugriffsrechte, die durch die entsprechende Rechnung um zusätzliche Rechte ergänzt werden kann;

"Kontosperrung" bezeichnet die Unterbrechung von Diensten und/oder den Widerruf des Zugriffs für den Kunden auf Produkte und Dienstleistungen aufgrund der Nichtzahlung von Gebühren und/oder Ausgaben. Der Kunde kann nach alleinigem Ermessen von Cyncly für alle Kosten oder Auslagen verantwortlich sein, die bei der Reaktivierung des normalen Betriebs entstehen, sobald die ausstehenden Rechnungen vollständig bezahlt wurden.

"Verbundenes Unternehmen" bezeichnet in Bezug auf eine Vertragspartei jedes Unternehmen, das diese Vertragspartei direkt oder indirekt kontrolliert, von ihr kontrolliert wird oder von Zeit zu Zeit unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht, wobei "Kontrolle" das direkte oder indirekte Eigentum an mindestens fünfzig Prozent (50%) der stimmberechtigten Aktien einer juristischen Person oder einer vergleichbaren Kapital- oder Eigentumsbeteiligung oder die rechtliche Befugnis bedeutet, die Leitung der allgemeinen Geschäftsführung einer Organisation (einschließlich Partnerschaft, Firma, Trust, Körperschaft, Regierung, Regierungsstelle, Behörde, Agentur, Körperschaft oder Vereinigung);

"Vereinbarung" bezeichnet einen Vertrag, der zwischen Cyncly und dem Kunden durch Unterzeichnung eines Bestellformulars oder durch den Zugriff auf oder die Nutzung der Produkte in irgendeiner Weise geschlossen wird, wobei die Dokumentation durch Bezugnahme einbezogen wird;

Architektur” bezeichnet die grundlegenden Prinzipien, die sich auf das Design und den Betrieb des Produkts auswirken und in der Dokumentation beschrieben sind (die Architektur wirkt sich auch auf die jeweiligen Verantwortlichkeiten der Parteien in Bezug auf Service-Management, Informationssicherheit, Datensicherung und Notfallwiederherstellung aus);

Autorisierte(r) Benutzer” bezeichnet jede Person, die vom Kunden die Erlaubnis erhält, ein Produkt zu verwenden, das den entsprechenden Zugriffsrechten unterliegt, oder die anderweitig Zugriff über die Benutzerkonten oder Systeme des Kunden erhält (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Laptops, Desktops, Workstations, mobile Geräte, Konsolen, Netzwerkgeräte und/oder Server);

"Automatische Verlängerung" (Auto Renewal) bezeichnet die automatische Verlängerung der Vereinbarung um aufeinanderfolgende Zeiträume von jeweils einem (1) Jahr, es sei denn, eine der Parteien kündigt gemäß den Kündigungsbestimmungen der Vereinbarung. Die automatische Verlängerung beginnt unmittelbar nach dem Ende der ursprünglichen Laufzeit oder einer nachfolgenden Verlängerungslaufzeit;

"Verfügbarkeit" bezeichnet ein für SaaS geltendes Service-Level; Messgröße und Messmethode ergeben sich aus der jeweiligen Dokumentation;
"Hintergrundrechte" bezeichnet geistige Eigentumsrechte, die von Cyncly unabhängig von einer Vereinbarung (entweder vor, während oder nach der Vereinbarung) geschaffen wurden;

Stundenkontingent“ bezeichnet, sofern im Bestellformular nichts anderes festgelegt ist, ein System, bei dem Cyncly und der Kunde ein Konto einrichten, auf dem geleistete oder verbrauchte Stunden gegen ein vereinbartes Kontingent verbucht werden, wobei die Stunden als genutzt gutgeschrieben werden;

Budget” bezeichnet den Finanzplan oder das Limit für Gebühren und Ausgaben, die in der Vereinbarung vereinbart wurden, die einmalige Gebühren, wiederkehrende Gebühren, Ausgaben und Steuern umfassen können und die von Zeit zu Zeit überarbeitet werden können;

"Geschäftszeiten" bezeichnet die normalen Geschäftszeiten von Cyncly an jedem Tag;

"Bedingungen" bezeichnet ein übergreifendes Regelwerk, das für alle zwischen dem Kunden und Cyncly getroffenen Vereinbarungen gilt;

"Vertrauliche Informationen" sind alle Daten, Fakten, Kenntnisse oder Erkenntnisse, unabhängig davon, ob sie in schriftlichen, mündlichen, elektronischen, grafischen oder anderen elektronischen Formaten übermittelt oder empfangen werden, die entweder dem Kunden oder Cyncly gehören und dazu bestimmt sind, vertraulich oder privat behandelt zu werden. Dazu gehören unter anderem Kundendaten, vertragliche Vereinbarungen zwischen den Parteien, Produkt-Roadmaps und alle Informationen, die ausdrücklich als "vertraulich" gekennzeichnet oder gekennzeichnet sind. Darüber hinaus umfasst sie Informationen, die aufgrund ihrer Art oder des Kontexts, in dem sie präsentiert werden, vernünftigerweise als vertraulich zu verstehen sind;

"Inhalt" oder "Bibliotheksinhalt" bezeichnet organisierte Informationen oder andere Daten oder Inhalte in einem beliebigen Format (in der Regel als elektronische Datei), die mit der Nutzung eines Produkts verbunden sind und von Cyncly, dem Kunden oder einem Dritten erstellt wurden;

"Datum der Vertragsunterzeichnung" bezeichnet das Datum, an dem der Vertrag unterzeichnet wird;

CSP” (oder “Cloud-Dienstanbieter”) hat die volle Bedeutung eines öffentlichen Cloud-Dienstanbieters (z. B. Microsoft Azure, Google Cloud Platform oder AWS), der Dienste bereitstellt, die über das Internet bereitgestellt werden, einschließlich des Zugriffs auf virtuelle IT-Produkte, -Dienste und -Ressourcen, Management-Tools und andere Dienste, einschließlich Informationssicherheit, Datensicherung und Notfallwiederherstellung;

Kunde” bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die Vertragspartei einer Vereinbarung mit Cyncly ist, wie im Bestellformular angegeben. Zusätzlich als “Sie” bezeichnet;

"Kundendaten" bezeichnet alle Daten (einschließlich personenbezogener Daten), Informationen oder Materialien, die der Kunde oder ein autorisierter Benutzer unter Verwendung des Produkts verarbeitet und/oder speichert;

"Anpassung" bezeichnet Änderungen an der Standardfunktionalität eines Moduls, eines optionalen Moduls oder von Funktionen innerhalb eines Moduls oder optionalen Moduls oder eine maßgeschneiderte Integration zwischen dem Produkt und Systemen von Drittanbietern (die Anpassung kann das Bearbeiten von Softwarecode, das Schreiben neuen Codes oder das Ändern der Standardkonfiguration bereits vorhandener Formulare, Workflows, Berichte, Schnittstellen oder anderer Komponenten, die in einem Produkt verwendet werden, umfassen);

"Cyncly" bezeichnet das Mitglied der Cyncly-Unternehmensgruppe, das im Bestellformular, wie auf der Website angegeben, als "Lieferant" angegeben ist https://www.cyncly.com/en/explore-cyncly/brands;

"Datenschutzgesetz(e)" bezeichnet alle anwendbaren Datenschutzgesetze, die als Gesetz am Standort gelten, einschließlich, falls zutreffend, der Datenschutz-Grundverordnung ((EU) 2016/679); des britischen Datenschutzgesetzes 2018; UK DSGVO; die Datenschutzrichtlinie 2002/58/EG (in der durch die Richtlinie 2009/136/EG aktualisierten Fassung), die Verordnung über den Schutz der Privatsphäre und der elektronischen Kommunikation von 2003 (SI 2003/2426) in der jeweils gültigen Fassung, das kanadische Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten und elektronischer Dokumente oder ein gleichwertiges Datenschutzgesetz der Provinz, das brasilianische Datenschutzgesetz und der California Consumer Privacy Act 2018 (CCPA);


"Dokumentation" bezeichnet Spezifikationen, Handbücher, Handbücher, Wartungsbibliotheken und andere Veröffentlichungen oder Medien, die als "Cyncly Vertragsdokumentation" gekennzeichnet sind und dem Kunden zur Verfügung gestellt oder zur Verfügung gestellt werden oder zu denen der Kunde in Verbindung mit den Produkten oder verbundenen Diensten Zugang erhalten hat. Die Dokumentation umfasst alle Rechnungen, Bestellformulare, Bedingungen, Leistungsbeschreibung, Sonderbedingungen und Produktübersichten in Verbindung mit der Vereinbarung zwischen Cyncly und dem Kunden;

Tag” bezeichnet einen Kalendertag, der kein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag am Standort ist;

"Liefergegenstände" bezeichnet die Leistung von Professional Services, die Cyncly dem Kunden zur Verfügung stellt (die Liefergegenstände können in einer Leistungsbeschreibung oder im Bestellformular beschrieben werden);

"Wirksamkeitsdatum" bezeichnet das Datum, an dem die Vereinbarung rechtsverbindlich und durchsetzbar wird. Dies kann vom Datum der Vertragsunterzeichnung abweichen oder nicht und markiert den Punkt, ab dem Rechte, Pflichten und Verantwortlichkeiten zu gelten beginnen;

"EULA" (End User License Agreement) bezeichnet einen Vertrag zwischen dem Anbieter von Drittanbieter-Software und dem Kunden, der die Nutzung der Drittanbieter-Software regelt (EULA kann verschiedene Formen annehmen, einschließlich URLs oder separater Dokumente, auf die verwiesen wird oder die an die Vereinbarung angehängt sind, und eine EULA kann von Zeit zu Zeit aktualisiert werden);

"Ausgaben" bezeichnet Kosten und Auslagen, die Cyncly und/oder seinem Vertreter bei der Erbringung von professionellen Dienstleistungen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Reise-, Unterbringungs-, Kommunikations-, Versand- und Lieferkosten sowie Verpflegung. Jedes Versäumnis des Kunden, die Kosten bis zum jeweiligen Fälligkeitsdatum zu bezahlen, gilt als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung;

"Gebühren" bezeichnet Gebühren, die vom Kunden im Rahmen des Vertrags zu zahlen sind (Gebühren sind entweder einmalige Gebühren, einmalige Gebühren oder wiederkehrende Gebühren und beinhalten keine Ausgaben). Jedes Versäumnis des Kunden, die Gebühren bis zum jeweiligen Fälligkeitsdatum zu zahlen, gilt als wesentlicher Verstoß gegen diese Vereinbarung;

Höhere Gewalt” bezeichnet jedes Ereignis, das außerhalb der angemessenen Kontrolle einer der Parteien liegt und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus dem Vertrag beeinträchtigt, die sich aus Handlungen, Ereignissen, Unterlassungen, Ereignissen oder Nichtereignissen ergeben, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen und die nicht auf eine vorsätzliche Handlung, Vernachlässigung oder das Versäumnis, angemessene Präventivmaßnahmen dieser Partei zu ergreifen, zurückzuführen sind, einschließlich Denial-of-Service-Angriffen, Hacking, Internetausfälle, Pandemien, Unruhen, Krieg oder bewaffnete Konflikte, Terrorakte, Handlungen von Regierungen, lokalen Behörden oder Aufsichtsbehörden, Feuer, Überschwemmungen, Stürme oder Erdbeben oder andere Naturkatastrophen;

Vorfall” bezeichnet eine ungeplante Unterbrechung eines IT-Systems oder -Dienstes (Informationstechnologie) oder eine wesentliche Qualitätsminderung des IT-Systems oder -Dienstes;

Rechte an geistigem Eigentum” bezeichnet alle Rechte in Bezug auf immaterielles Eigentum. Dazu gehören unter anderem Patente, Gebrauchsmuster und Rechte an Erfindungen; Urheberrecht und verwandte Schutzrechte sowie Urheberpersönlichkeitsrechte; Marken, sowohl eingetragene als auch nicht eingetragene, Dienstleistungsmarken, Handelsnamen, Domainnamen und Rechte an der Aufmachung, die das einzigartige visuelle Erscheinungsbild eines Produkts oder seiner Verpackung bezeichnen. Dazu gehören auch der Firmenwert und das Recht, wegen Kennzeichenverletzung oder unlauteren Wettbewerbs zu klagen; Rechte an Mustern; Rechte an Computersoftware, einschließlich Quellcode, Objektcode, Firmware, Betriebssystemen und Spezifikationen; Datenbankrechte; und das Recht, vertrauliche Informationen, einschließlich Know-how und Geschäftsgeheimnisse, zu nutzen und die Vertraulichkeit zu wahren. Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob sie eingetragen oder nicht eingetragen sind, und umfassen alle Anmeldungen, Verlängerungen oder Erweiterungen dieser Rechte, Rechte, von ihnen Priorität zu beanspruchen, und alle ähnlichen oder gleichwertigen Rechte oder Formen des Schutzes, die überall auf der Welt anerkannt sind oder in Zukunft anerkannt werden.

"Rechnung" bezeichnet eine formelle schriftliche Erklärung, die Cyncly dem Kunden gemäß der Abrechnungshäufigkeit ausstellt, in der die aktuellen Preis- und Zahlungsverpflichtungen angegeben sind und alle Anpassungen des Preises, der Steuern und der Anzahl der Zugriffsrechte, Lizenzen, Abonnements, Wartung, professionellen Dienstleistungen oder Inhalte im Rahmen der Vereinbarung widerspiegeln;

"Gesetz" bezeichnet alle Gesetze, Gesetze, Vorschriften, Anordnungen, Regulierungsrichtlinien, verbindlichen Leitlinien oder Verhaltenskodizes, Urteile eines zuständigen Gerichts oder Richtlinien oder Anforderungen einer Aufsichtsbehörde, an die der Kunde und/oder Cyncly gebunden sind;

"Lizenz" bedeutet, dass der Kunde die Zugriffsrechte für ein Produkt erhält, die es ihm ermöglichen, das Produkt auf einer IT-Infrastruktur zu installieren, die unter der Verwaltung oder Kontrolle des Kunden steht, und zwar gegen Zahlung einmaliger Gebühren - Produkte, die einer Lizenz unterliegen, werden in der entsprechenden Produktübersicht und im Bestellformular identifiziert (der Kunde ist verpflichtet, Wartung und Support zu erwerben, wenn er eine Lizenz erwirbt);

"Standort" bezeichnet die Länderadresse des Kunden, die auf dem Bestellformular angegeben ist;

"Wartung" bezeichnet eine von Cyncly erbrachte Dienstleistung, die die Bereitstellung eines Service Desks (einschließlich Prozesse für das Incident-Management und das Management von Serviceanfragen), Updates und Upgrades in Bezug auf ein Produkt umfasst;

"Wartungslaufzeit" bezeichnet den Zeitraum, für den die Wartung gewährt wird. Die Wartungslaufzeit wird im Bestellformular angegeben, beginnt mit dem Wirksamkeitsdatum und verlängert sich automatisch entsprechend der Laufzeit;

"Mindestlaufzeit" oder "Erstlaufzeit" bezeichnet einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab dem Wirksamkeitsdatum , es sei denn, im jeweiligen Bestellformular ist eine alternative Dauer oder Laufzeit angegeben;

Modul” oder “Granulat” bezeichnet eine eigenständige funktionale Komponente eines Produkts, die eine spezifische Fähigkeit oder einen Geschäftsprozess bereitstellt. Module können im Kernprodukt enthalten sein oder separat als Zusatzoptionen angeboten werden. Ihre Einbeziehung und Lizenzierung hängen von der Produktstruktur und den kommerziellen Bedingungen ab.

Monat”, einschließlich “monatlich”, bezeichnet die Zeitspanne, die an dem im Wirksamkeitsdatum Wirksamkeitsdatum angegebenen Kalendertag beginnt und am Tag vor demselben Kalendertag im Folgemonat endet. Für die Zwecke der Abrechnung, Benachrichtigung, Kündigung und Kündigung innerhalb der Vereinbarung wird ein "Monat" oder ein "monatlicher" Rhythmus als vollständiger Monat verstanden und berechnet. Das bedeutet, dass, wenn zu irgendeinem Zeitpunkt während eines Monats eine Handlung erfolgt, die eine Gebühr oder Verpflichtung auslöst, diese Gebühren und Verpflichtungen für die gesamte Dauer dieses Monats gelten.

"Benannter Nutzer (Named User)" bezeichnet eine bestimmte, identifizierbare Person, der Zugriffsrechte zur Nutzung eines Produkts exklusiv vom Kunden zugewiesen wurden. Jeder benannte Benutzer muss eindeutig benannt werden und darf nicht durch eine andere Person ersetzt oder neu zugewiesen werden, es sei denn, dies ist in der Dokumentation gestattet. Sofern in der Dokumentation nicht anders angegeben, ist eine Named-User-Lizenz persönlich, nicht übertragbar und darf nicht von mehreren Personen gemeinsam genutzt werden, selbst wenn diese das Produkt nicht gleichzeitig verwenden.

Bestellformular” bezeichnet die Bestellung, die zwischen dem Kunden und Cyncly für die Produkte oder Dienstleistungen abgeschlossen wird. Auf alle Bestellformulare sollte unter Verwendung der auf dem Bestellformular angegebenen "Bestellformularreferenz" verwiesen werden;

"Paket" bezeichnet eine Gruppe von Funktionen, Merkmalen und/oder Fertigkeiten im Zusammenhang mit einem Produkt, die in der entsprechenden Dokumentation aufgeführt sind;

"Partei" bezeichnet eine rechtlich anerkannte natürliche oder juristische Person, die diese Vereinbarung abschließt und an ihre Bedingungen gebunden ist, wobei sich der Begriff "Parteien" auf alle diese natürlichen oder juristischen Personen insgesamt bezieht;

"Zahlungsdatum" bezeichnet ein Fälligkeitsdatum für die Zahlung von Gebühren und Auslagen in Übereinstimmung mit dem Bestellformular und/oder der Rechnung;

"Zahlungsbedingungen" bezeichnet die Bedingungen, die die Zahlung von Gebühren und Auslagen durch den Kunden an Cyncly im Zusammenhang mit der Bereitstellung des Produkts oder einer anderen Dienstleistung regeln, wie im Bestellformular und/oder auf der Rechnung dargelegt. Die Zahlungsbedingungen können unter anderem die auf dem Bestellformular angegebene Zahlungsmethode und/oder Zahlungshäufigkeit, das auf dem Bestellformular angegebene Abrechnungsverfahren, alle Zahlungs- oder Abrechnungspläne, die Zahlungswährung, die Gebühren für verspätete Zahlungen, die Zinssätze, die Verbrauchssteuer, die Abrechnungs- und Rechnungsverfahren und alle anderen anwendbaren Bedingungen umfassen;

"Zulässiger Zweck" bezeichnet die normalen internen Geschäftszwecke des Kunden innerhalb festgelegter Grenzen der geschäftlichen Nutzung und anderer in der Dokumentation angegebener Grenzen;

"Personenbezogene Daten" sind Informationen, die sich auf eine Person beziehen, wie sie in den einschlägigen Datenschutzgesetzen definiert sind;

"Voraussetzungen" bezeichnet die Mindestspezifikation der Technologie, die der Kunde erfüllen muss, um ein Produkt verwenden zu können (Voraussetzungen können unter anderem Netzwerke und Konnektivität, Endbenutzergeräte und/oder lokale Server, Betriebssysteme oder Datenbanken umfassen), und die Voraussetzungen sind in der entsprechenden Dokumentation beschrieben;

"Priorität" bezeichnet die Klassifizierung eines Incidents durch den Service Desk als P1, P2, P3 oder P4, basierend auf seinen geschäftlichen Auswirkungen – die Priorität eines Incidents ist mit dem Service Level für das Incident-Management und der angestrebten Lösungszeit verknüpft;

"Produkt" bezeichnet Software, Inhalte und/oder Dienstleistungen, die in der Dokumentation beschrieben sind und vom Kunden über ein Bestellformular erworben wurden – Produkte können unterschiedliche Zugriffsrechte, Liefermethoden, Architektur, Module, optionale Module, optionale Funktionen, Service-Level und andere Merkmale haben;

"Produkt-ID" bezeichnet einen eindeutigen Referenzcode, der auf ein Produkt angewendet wird;

"Produktübersicht" bezeichnet einen Text, der in der Dokumentation enthalten ist und entweder als Dokument oder als Online-Inhalt verfügbar ist und die wichtigsten Aspekte des von Cyncly angegebenen Produkts umreißt. Darin werden die Funktionalitäten des Produkts, der Zielmarkt und die anwendbaren geografischen Regionen detailliert beschrieben, um die regionale Konformität zu gewährleisten. Der Text klärt die kommerzielle Vereinbarung, einschließlich der Vertragsbedingungen, der Abonnementdetails und der Laufzeit der Vereinbarungen. Sie legt die Zugriffsrechte der Kunden fest und sichert damit geistiges Eigentum und setzt Nutzungsgrenzen. Das Dokument enthält technische Details wie die Architektur des Produkts, Softwareintegrationen von Drittanbietern, Sicherheitsverwaltungspraktiken und Systemvoraussetzungen. Darüber hinaus werden die Implementierungsmethodik, Versionierungsinformationen, Service Desk-Vorgänge und Service Level Commitments für die Produktverfügbarkeit beschrieben.

Professionelle Dienstleistungen” bezeichnet eine Dienstleistung, die spezielle Fähigkeiten und Kenntnisse erfordert, einschließlich Projekte zur Einrichtung und Implementierung von Produkten, Beratung, Schulung und/oder Erstellung oder Bearbeitung von Inhalten – professionelle Dienstleistungen werden in der Regel in einer Leistungsbeschreibung beschrieben und vom Kunden über ein Bestellformular erworben;

Qty” bedeutet Menge;

"Preisliste" bezeichnet eine Preisliste für professionelle Dienstleistungen, in der der Stunden- oder Tagessatz für bestimmte Mitarbeiterrollen angegeben ist;

"Wiederkehrende Gebühren" bezeichnet laufende Gebühren, die monatlich, vierteljährlich oder jährlich an Cyncly zu zahlen sind – wiederkehrende Gebühren werden im Bestellformular angegeben;

SaaS” (Software as a Service) bezeichnet einen Dienst, bei dem der Kunde das Produkt aus der Ferne über das Internet nutzen kann, wobei das Produkt von einem CSP gehostet und von Cyncly verwaltet wird (Produkte, die SaaS unterliegen, werden in der entsprechenden Dokumentation angegeben);

Sanktionen” bezeichnet jedes Land oder jede Organisation, die nach dem Gesetz Wirtschafts- oder Handelssanktionen unterliegt.

Sicherheitsmanagementplan” bezeichnet einen Rahmen für die Informationssicherheit, der von Cyncly verwaltet wird und für bestimmte Produkte und Vertragstypen (z. B. SaaS) gilt;

Service-Credits” bezeichnet einen Mechanismus, durch den der Kunde eine Gutschrift oder einen Rabatt auf die wiederkehrenden Gebühren erhält, wenn die Leistung von Cyncly die Service-Levels nicht erfüllt – sofern dies für einen Vertrag und ein Produkt gilt, legt die Dokumentation die Service-Levels fest, für die Service-Credits gelten, ihren finanziellen Wert und wie sie angewendet werden;

Service Desk” bezeichnet eine zentrale Anlaufstelle zwischen Cyncly und dem Kunden in Bezug auf Vorfälle und Serviceanfragen, die ein Produkt betreffen (jede Produktübersicht enthält weitere Informationen über Supportzeiten, Kommunikationskanäle, Service-Levels für das Incident-Management usw.);

"Service-Level" bezeichnet den messbaren Standard an Leistungszielen, die Cyncly in Bezug auf das Incident-Management und die Verfügbarkeit (falls zutreffend) erfüllen muss, wie in der entsprechenden Dokumentation angegeben;

Serviceanfrage” bezeichnet eine Anfrage nach Informationen, Ratschlägen, einer Standardänderung oder dem Zugang zu einer Dienstleistung in Bezug auf ein Produkt;

Software” bezeichnet die auf dem Bestellformular angegebene Software, mit Ausnahme von ausgeschlossener Software (die vorbehaltlich separater Bedingungen bereitgestellt werden kann);

SOW” (Statement of Work) bezeichnet ein Dokument, in dem die von Cyncly zu erbringenden Professional Services beschrieben werden – eine SOW beschreibt den Umfang der Professional Services und kann unter anderem Leistungen, Akzeptanzkriterien, Projektpläne, Meilensteine, Ressourcenanforderungen und andere relevante Informationen enthalten;

Besondere Bedingungen” bezeichnet rechtliche Regeln, die für einen Vertrag über SaaS, Abonnements, Professional Services, Lizenzen sowie Wartung und Support gelten:

a) Im Bestellformular wird angegeben, welche spezifischen Bedingungen für das/die Produkt(e) gelten.

b) In der Dokumentation werden auch die spezifischen Bedingungen angegeben, die mit dem jeweiligen Produkt (z. B. SaaS) verbunden sind.

c) Ein Bestellformular kann eine oder mehrere Spezifische Bedingungen enthalten, die für einen Vertrag gelten – beispielsweise kann ein Vertrag, der sich auf ein bestimmtes Produkt bezieht, Besondere Bedingungen für SaaS und professionelle Dienstleistungen enthalten. 

"Abonnement" bezeichnet eine Kombination aus den Zugriffsrechten auf die Software, den Zugriffsrechten auf Inhalte, der Software und den Inhaltsaktualisierungen sowie dem standardmäßigen Cyncly-Support während der Geschäftszeiten, die im Bestellformular als Abonnement angegeben sind;

Lieferant” bezeichnet die juristische Person, die Vertragspartei des Vertrags mit dem Kunden ist, wie im Bestellformular angegeben;

Unterstützte Version” bezeichnet eine Version des Produkts, die der Wartung und dem Support unterliegt, wie in der Produktübersicht angegeben (ältere Versionen fallen möglicherweise nicht unter Wartung und Support);

Support-Zeiten” bezeichnet die Zeiten, in denen der Service Desk vom Kunden in Bezug auf einen Vorfall oder eine Serviceanfrage kontaktiert werden kann (die Support-Zeiten sind in der jeweiligen Produktübersicht angegeben);

"Ziellösungszeit" bezeichnet die gewünschte Lösungszeit, die für Incidents gilt und auf der Behebung der zugrunde liegenden Ursache oder auf der Bereitstellung einer vorübergehenden Lösung oder Problemumgehung basiert, wenn es nicht praktikabel ist, die zugrunde liegende Ursache zu beheben, ohne ein Problemticket auszulösen (die Ziellösungszeit ist mit der Priorität verknüpft, die einem Incident vom Service Desk zugewiesen wurde, und wird in der entsprechenden Produktübersicht angegeben);

"Steuern" bezeichnet alle Verbrauchssteuern, Abgaben, Zölle, Gebühren oder sonstigen Abgaben, die von einer Regierungsbehörde auferlegt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Waren- und Dienstleistungssteuer, Gebrauchssteuer, Verbrauchssteuer, Quellensteuer oder andere ähnliche oder gleichwertige Steuern sowie alle Strafen oder Zinsen darauf, die Cyncly gesetzlich verpflichtet ist, von seinen Kunden in Bezug auf die Vereinbarung zu erheben (verschiedene Länder haben unterschiedliche Steuern (z. Umsatzsteuer, MwSt., etc.). Alle Preise und/oder Beträge, die im Bestellformular angegeben sind, verstehen sich zuzüglich Steuern. Die Steuern werden auf der Rechnung gesondert ausgewiesen;

"Laufzeit" bezeichnet den Zeitraum, der mit dem Wirksamkeitsdatum beginnt, und bezieht sich zusammenfassend auf die im Bestellformular angegebene Laufzeit, Erstlaufzeit oder Dauer sowie die nachfolgenden automatischen Verlängerungen nach Ablauf des Mindestzeitraums;

"Software von Drittanbietern" bezeichnet Software (einschließlich Open Source), die mit einem Produkt verbunden ist, bei der die geistigen Eigentumsrechte Eigentum eines Dritten außerhalb der Cyncly-Unternehmensgruppe sind – Software von Drittanbietern kann einer EULA unterliegen und sich aufgrund der Bereitstellung neuer Versionen oder Versionen oder aufgrund der Softwareentwicklung ändern (sofern zutreffend, die Software von Drittanbietern wird in der entsprechenden Produktübersicht angegeben);

"Schulungsdienste" bezeichnet Bildungs- und Lehraktivitäten, die Cyncly oder seine verbundenen Unternehmen seinen Kunden zur Verfügung stellen. Schulungsdienste umfassen in der Regel eine Reihe von Angeboten wie interaktive Workshops, Webinare, personalisierte Coaching-Sitzungen, Lehrmaterialien und Online-Tutorials. 

Updates” bezeichnet Änderungen am Produkt, um Konstruktionsfehler zu korrigieren, geringfügige Verbesserungen an bestehenden Funktionen vorzunehmen oder Fehler zu beheben, die Kunden im Rahmen von Wartung und Support allgemein zur Verfügung gestellt werden - Updates fügen keine wesentlichen neuen Funktionen oder Merkmale hinzu (die als Upgrades betrachtet werden); 

Upgrades” bezeichnet das Hinzufügen neuer Features und Funktionen zu den Produkten, die den Kunden im Rahmen von Wartung und Support allgemein zur Verfügung gestellt werden;

Nutzungsdaten” sind Daten, die sich auf die Art und Weise beziehen, wie der Kunde und die autorisierten Nutzer die Produkte nutzen, die von Cyncly unter Verwendung der Produkte, Cookies und IT-Service-Management-Tools erhoben werden, um die Kundenerfahrung, das Servicemanagement, die Produktentwicklung und die Informationssicherheit zu verbessern;

MwSt.” steht für Mehrwertsteuer;

"Website" bezeichnet www.cyncly.com oder eine andere URL, die dem Kunden von Cyncly von Zeit zu Zeit mitgeteilt wird;

"Jahr" bezeichnet einen Zeitraum von 12 Monaten, der mit dem Wirksamkeitsdatum oder einem Jahrestag des Inkrafttretens beginnt;

2. PRODUKTE

2.1 Während der Vertragslaufzeit kann der Kunde das Produkt wie folgt verwenden:

2.1.1 Entsprechend den in der jeweiligen Rechnung angegebenen Zugriffsrechten.

2.1.2 Um das Geschäft des Kunden für den zulässigen Zweck zu unterstützen.

2.2 Der Kunde muss die Nutzung des Produkts einstellen, wenn der Vertrag endet oder abläuft oder nach Beendigung oder Stornierung. Der Kunde wirkt auf die Abstellung jeder unbefugten Nutzung hin (vgl. Ziff. 4.10).

2.3 Eine Lizenz beinhaltet keine Kundenrechte an Produkt-Updates, Content-Zugriffsrechte, Content-Updates oder Supportleistungen von Cyncly. Wartung wird daher häufig mit Lizenzen erworben.

2.4 Die Supportverpflichtungen von Cyncly für die Wartung beziehen sich nur auf die aktuellste Version des Produkts und des Inhalts.

2.5 Wenn die Wartung des Kunden für weniger als zwölf (12) Monate abläuft, kann der Kunde die Wartung wieder aufnehmen, indem er die Wartungsgebühren zahlt, die für den gesamten abgelaufenen Zeitraum fällig gewesen wären, und eine Verwaltungsgebühr für die Wiederherstellung in Höhe von zehn Prozent (10 %) der jährlichen Wartungsgebühren. Wenn die Wartung länger als 12 Monate abgelaufen ist, muss der Kunde eine neue Lizenz mit Wartung zum dann aktuellen Preis in der Preisliste von Cyncly erwerben, sofern im Bestellformular oder in der Produktübersicht nichts anderes angegeben ist.

2.6 In der Dokumentation wird angegeben, ob:

2.6.1 Der Zugriff auf das Softwareprodukt wird als Abonnement bereitgestellt. oder

2.6.2 Die Nutzung des Softwareprodukts ist im Rahmen einer Lizenz zulässig.

2.7 Sofern in der Dokumentation nicht anders angegeben:

2.7.1 Abonnements machen das Produkt wie folgt zugänglich:

2.7.1.1 Teilweise Cloud- und teilweise Desktop-basierte Anwendung; oder

2.7.1.2 Vollständig Desktop-basierte Anwendung.

2.7.2 Die Lizenzen erlauben die Nutzung des Produkts nur als vollständig Desktop-basierte Anwendungen.

3. DIENSTE

3.1 Als Gegenleistung für die Zahlung der Gebühren durch den Kunden und unter der Voraussetzung, dass der Kunde die Bedingungen dieser Vereinbarung im Wesentlichen einhält, erbringt Cyncly dem Kunden die damit verbundenen Dienstleistungen, die im Bestellformular beschrieben sind (einschließlich aller Leistungsbeschreibungen oder anderer in der Dokumentation beschriebener Dienstleistungen), gemäß den Bedingungen der Vereinbarung.

3.2 Wenn Schulungsdienstleistungen von Cyncly oder seinen verbundenen Unternehmen (zusammen "Anbieter") als Teil der Vereinbarung erbracht werden:

3.2.1 Der Anbieter bietet Schulungsdienstleistungen an, um dem Kunden zu helfen, das Produkt effektiv zu nutzen und zu verstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schulungssitzungen, unterstützende Dokumentation und Materialien.

3.2.2 Es wird ein Zeitplan für die Schulungsdienste bereitgestellt, in dem Datum, Uhrzeit und Format aufgeführt sind. Der Kunde verpflichtet sich, diesen Zeitplan einzuhalten, wobei alle Änderungen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien bedürfen.

3.2.3 Die Schulungsdienstleistungen werden auf der Grundlage einer vorläufigen Bewertung auf die spezifischen betrieblichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten.

3.2.4 Alle Schulungsdienstleistungen werden von Personen erbracht, die sowohl in der Materie als auch in der Durchführung von Schulungen entsprechend qualifiziert und erfahren sind.

3.2.5 Der Kunde muss sicherstellen, dass seine Vertreter entsprechend qualifiziert und bevollmächtigt sind, an der Schulung teilzunehmen, und die für eine effektive Schulung erforderliche Zusammenarbeit leisten.

3.2.6 Nach Beendigung der Schulungsleistungen sollte der Kunde Feedback zur kontinuierlichen Verbesserung dieser Dienstleistungen erbringen.

3.2.7 Schulungsmaterialien, die im Rahmen der Schulungsdienste zur Verfügung gestellt werden, fallen in den Anwendungsbereich der geistigen Eigentumsrechte des Anbieters und werden ausschließlich für Schulungen zum Produkt zur Verfügung gestellt. Jede darüber hinausgehende Nutzung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Anbieters.

3.2.8 Beide Parteien verpflichten sich, alle gemeinsam genutzten geschützten oder vertraulichen Informationen während der Schulungsdienste vertraulich zu behandeln.

3.2.9 Die Haftung des Anbieters beschränkt sich auf die Durchführung zusätzlicher oder geänderter Schulungen. Der Anbieter haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden im Zusammenhang mit den Schulungsdiensten.

3.2.10 Jede Partei kann Änderungen verlangen oder die Schulungsdienste mit einer Frist von fünf (5) Tagen beenden. Änderungen müssen dokumentiert und von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden, jedoch bleibt der Kunde für alle nicht erstattungsfähigen Kosten verantwortlich, die dem Lieferanten vor der Beantragung der Änderung oder Kündigung entstanden sind.

3.2.11 Für alle Zahlungen für die Schulungsdienstleistungen, die über OPCO, zu der der Anbieter gehört, getätigt werden, muss der Kunde:

3.2.11.1 Erhalten Sie eine Bestätigung, dass die Supportanfrage von OPCO akzeptiert wurde, bevor Sie den Schulungsservice planen.

3.2.11.2 Zahlung der vollen Kosten des Schulungsdienstes am ersten Tag des Schulungsdienstes, der dem Kunden in Rechnung gestellt wird, wenn der Anbieter vor dem Startdatum des Schulungsdienstes keinen Support von OPCO erhalten hat.

3.3 Für professionelle Dienstleistungen im Rahmen der Vereinbarung:

3.3.1 Der Kunde kann Dienstleistungen anfordern, die über das Standardproduktangebot hinausgehen, wie z. B. Einrichtung, Implementierung, Beratung sowie Erstellung oder Änderung von Inhalten.

3.3.2 Jede professionelle Dienstleistung wird in einer Leistungsbeschreibung detailliert beschrieben, in der die Dienstleistungen, der Lieferzeitplan, die Verantwortlichkeiten beider Parteien und andere relevante Informationen aufgeführt sind.

3.3.3 Professionelle Dienstleistungen werden über ein Bestellformular bestellt, das auf die entsprechende Leistungsbeschreibung verweist und Gebühren, Ausgaben und andere relevante Bedingungen enthält.

3.3.4 Die Gebühren und Auslagen für professionelle Dienstleistungen sind in der Leistungsbeschreibung aufgeführt. Die Zahlungsbedingungen richten sich nach der Vereinbarung oder wie anderweitig in der Leistungsbeschreibung vereinbart.

3.3.5 Cyncly verpflichtet sich, qualifiziertes und qualifiziertes Personal einzusetzen, um professionelle Dienstleistungen in Übereinstimmung mit den Industriestandards zu erbringen.

3.3.6 Der Kunde stellt die notwendigen Ressourcen, Informationen und den Zugang zu Personal zur Verfügung, um die Erbringung von Dienstleistungen durch Cyncly zu erleichtern.

3.3.7 Sofern in der Leistungsbeschreibung nicht anders angegeben, bleibt sämtliches geistige Eigentum, das während der Professional Services entsteht, Eigentum von Cyncly.

3.3.8 Cyncly garantiert, dass die Dienstleistungen den Industriestandards entsprechen. Das Rechtsmittel des Kunden bei Verletzung dieser Garantie ist die erneute Erbringung der Dienstleistungen oder eine teilweise Rückerstattung für den mangelhaften Teil der Leistungen.

3.3.9 Beide Parteien verpflichten sich, alle gemeinsam genutzten geschützten Informationen während der Leistungserbringung vertraulich zu behandeln.

3.3.10 Änderungen an den Professional Services in der Leistungsbeschreibung oder im Bestellformular bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.

3.4 Wenn der Kunde Änderungen an geplanten Schulungen und/oder Professional Services mit einer Frist von weniger als (5) Tagen verlangt oder storniert, gelten die entsprechenden Stunden als geleistet und werden in voller Höhe in Rechnung gestellt, sofern der Anbieter nichts anderes schriftlich vereinbart hat.

4. PFLICHTEN DES KUNDEN

Der Kunde verpflichtet sich:

4.1 Bezahlen Sie die vereinbarten Gebühren und Auslagen.

4.2 Halten Sie sich an alle Verpflichtungen, die in den jeweiligen Besonderen Bedingungen festgelegt sind.

4.3 Halten Sie sich an die in der jeweiligen Leistungsbeschreibung festgelegten Verpflichtungen.

4.4 Wenn Sie ein Produkt verwenden, das von den CSP-Diensten abhängig ist, halten Sie sich an die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des CSP.

4.5 Erfüllen Sie alle in der Dokumentation genannten Voraussetzungen, die für die Verwendung eines Produkts erforderlich sind, und halten Sie sich über neuen Versionen für Dokumentation und/oder Website-Änderungen auf dem Laufenden.

4.6 Verwaltung und Betrieb von IT-Elementen ("Informationstechnologie") (wie Netzwerke, Server, Endbenutzergeräte, Speicher, Betriebssysteme, Datenbanken, Middleware und IT-Service-Management-Tools) unter der Kontrolle des Kunden, wenn ein Produkt verwendet wird.

4.7 Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen (nicht weniger als Industriestandards) für die Informationssicherheit in Bezug auf IT-Elemente und personenbezogene Daten unter der Kontrolle des Kunden zu implementieren, einschließlich der alleinigen Verantwortung für die Beschaffung, Wartung und Sicherung seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsleitungen von seinen Systemen zu den Rechenzentren von Cyncly und der Verantwortung für alle Verluste oder Schäden, die sich aus solchen IT-Elementen ergeben.

4.8 Sie sind allein verantwortlich für die Rechtmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Integrität, Genauigkeit und Qualität aller Kundendaten und besitzt alle Rechte, Titel und Interessen an allen Kundendaten.

4.9 Führen Sie vollständige und genaue Aufzeichnungen über die Nutzung des Produkts durch den Kunden und seine autorisierten Benutzer und legen Sie diese Aufzeichnungen Cyncly auf Anfrage von Zeit zu Zeit vor.

4.10 Zahlung zusätzlicher Gebühren und Ausgaben, unbeschadet anderer Rechte oder Rechtsmittel, die Cyncly zur Verfügung stehen, um jede unbefugte Nutzung (unabhängig davon, ob sie gemäß Klausel 22 oder anderweitig identifiziert wurde) abzudecken , einen Betrag, der den Gebühren entspricht, die Cyncly (in Übereinstimmung mit den damals geltenden Geschäftsbedingungen von Cyncly) erhoben hätte, wenn Cyncly eine solche unbefugte Nutzung an dem Tag lizenziert hätte, an dem diese Nutzung begann, zusammen mit Zinsen in Höhe des in Klausel 7.8 vorgesehenen Zinssatzesab dem Datum des Beginns der unbefugten Nutzung.

4.11 Einhaltung der Sanktionen, indem Sie:

4.11.1 Befolgung von Geschäfts- und Rechtspraktiken, die den geltenden Sanktionen entsprechen.

4.11.2 Sicherstellen, dass weder die Produkte noch die Dienstleistungen direkt oder indirekt in oder mit einem sanktionierten Land oder Unternehmen verwendet werden.

4.11.3 Erklärung, dass es in Bezug auf die Produkte oder Dienstleistungen nicht in oder mit einem sanktionierten Land oder Unternehmen tätig ist.

4.11.4 Umgehende Sperrung des Zugriffs und der Meldung an Cyncly, wenn ein begründeter Verdacht oder Kenntnis von einer Beteiligung an sanktionierten Standorten oder Einrichtungen besteht.

4.11.5 Wir erkennen an, dass Cyncly den Zugang zu den Produkten aussetzen oder die Vereinbarung ohne Haftung kündigen kann, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Verstoß gegen diese Klausel 4 besteht.

5. CYNCLY VERPFLICHTUNGEN

Cyncly verpflichtet sich:

5.1 Dem Kunden Zugang zum Produkt zu gewähren, und zwar gemäß den in der Produktübersicht dargelegten Spezifikationen.

5.2 Wartungs- und Supportleistungen für das Produkt bereitzustellen, wie in der Produktübersicht und/oder in sonstiger einschlägiger Dokumentation beschrieben, vorbehaltlich der geltenden Service-Level, soweit verfügbar.

5.3 Professionelle Dienstleistungen mit angemessener Sorgfalt und Fachkenntnis zu erbringen, diese innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens abzuschließen und die in einem Leistungsnachweis (Statement of Work, „SOW“) spezifizierten Ergebnisse bereitzustellen.

6. CSP-KONFORMITÄT

Sofern in der Dokumentation nicht anders angegeben, gilt Folgendes:

6.1 Wenn das/die Produkt(e) erfordern, dass der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der CSPs einhält, sind diese Bedingungen Teil dieser Vereinbarung. Diese Bedingungen sind auf den Websites der CSPs verfügbar und können sich regelmäßig ändern. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, sich über diese Bedingungen auf dem Laufenden zu halten und diese Bedingungen einzuhalten.

6.2 Cyncly verwaltet CSPs, um standardmäßige Sicherheits- und Datenschutzmaßnahmen einzuhalten. Wir haften jedoch nicht für Sicherheits- oder Datenschutzverletzungen durch die CSPs.

6.3 Cloudbasierte Dienste können Einschränkungen oder Probleme aufweisen. Cyncly haftet nicht für Serviceunterbrechungen oder damit verbundene Schäden, die auf solche inhärenten CSP-Probleme zurückzuführen sind.

6.4 Cyncly kann CSPs für betriebliche Anforderungen ändern oder hinzufügen. Cyncly wird den Kunden über wesentliche Änderungen informieren, die sich auf die Nutzung des Kunden auswirken könnten.

6.5 Cyncly wird bei Problemen im Zusammenhang mit CSP-Diensten im Rahmen des Kundenabonnements unterstützen. Die Lösung von Streitigkeiten oder Problemen direkt mit den CSPs liegt jedoch nicht in der Verantwortung von Cyncly.

6.6 Die Integration mit CSP-Diensten kann für die Abonnementdienste erforderlich sein. Cyncly ist nicht verantwortlich für Funktionsverluste oder Kompatibilitätsprobleme, die sich aus dieser Integration ergeben.

7. GEBÜHREN UND AUSLAGEN

7.1 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, die Gebühren und Auslagen zu zahlen, wie im Bestellformular angegeben und in der entsprechenden Rechnung angegeben.

7.2 Wiederkehrende Gebühren und Ausgaben sind ab dem Wirksamkeitsdatum zu zahlen.

7.3 Falls der Kunde eine Zahlungsmethode bereitgestellt hat, die Cyncly oder dem benannten Zahlungsdienstleister die Belastung dieser Zahlungsmethode für alle fälligen Gebühren und Auslagen erlaubt, verpflichtet sich der Kunde, die Kontodaten und Zahlungsinformationen bei Bedarf umgehend zu aktualisieren, damit sie aktuell, vollständig und korrekt bleiben.

7.4 Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, behält sich Cyncly das Recht vor, die Gebühren im Laufe des Jahres zu überarbeiten. Diese Änderung tritt unmittelbar nach Benachrichtigung des Kunden in Kraft. Die fortgesetzte Nutzung der Produkte oder Dienstleistungen von Cyncly nach dieser Benachrichtigung gilt als Zustimmung des Kunden zu den überarbeiteten Gebühren.

7.5 Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen im Bestellformular behält sich Cyncly das Recht vor, die Gebühren für jede automatische Verlängerung um den prozentualen Anstieg eines angemessenen lokalen Verbraucherpreisindex in den vorangegangenen 12 Monaten zuzüglich eines prozentualen Aufschlags zu erhöhen, der nach alleinigem Ermessen von Cyncly festgelegt wird.

7.6 Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, hat der Kunde die fällige Zahlung innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten.

7.7 Cyncly ist berechtigt, Auslagen im Zusammenhang mit Professional Services und Success Plans geltend zu machen.

7.8 Alle unbezahlten Gebühren und Auslagen, die fünfundvierzig (45) Tage nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung nicht beglichen wurden, können verzinst werden. Dieser Zinssatz beträgt 0,049 % pro überfälligem Tag (jährlicher Zinssatz von 17,89 %) oder den gesetzlich zulässigen Höchstsatz, je nachdem, welcher höher ist.

7.9 Wenn Gebühren und Auslagen fünfundvierzig (45) Tage nach dem Fälligkeitsdatum der Rechnung nicht bezahlt wurden, kann es zur Sperrung des Kontos kommen. Cyncly kann eine Mahnung ausstellen, und wenn die ausstehenden Beträge nicht innerhalb der in der Mahnung angegebenen Frist bezahlt werden, kann Cyncly alle Dienste im Rahmen aller Vereinbarungen mit dem Kunden ohne weitere Mitteilung aussetzen.

7.10 Wenn der Kunde eine fällige Zahlung nicht zum Fälligkeitsdatum leistet, kann Cyncly (ohne andere Rechtsmittel einzuschränken) Inkassokosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen geltend machen und/oder gesetzliche Zinsen berechnen. Diese Zinsen fallen täglich ab dem Fälligkeitsdatum bis zur tatsächlichen Zahlung des überfälligen Betrags an, unabhängig davon, ob vor oder nach einem gerichtlichen Urteil. Der Kunde hat die Zinsen zusammen mit dem überfälligen Betrag zu zahlen.

7.11 Bei teilweise oder vollständig cloudbasierten Anwendungen gilt: Wenn der Kunde während der Nutzung des Abonnements zu irgendeinem Zeitpunkt die zwischen den Parteien vereinbarte Speicherkapazität überschreitet, berechnet Cyncly dem Kunden die jeweils gültigen Gebühren für zusätzlichen Speicherplatz, und der Kunde verpflichtet sich zur Zahlung.

7.12 Alle im Bestellformular angegebenen Preise und Beträge verstehen sich zuzüglich etwaiger anwendbarer Steuern. Diese Steuern werden auf der entsprechenden Rechnung separat ausgewiesen. Sofern in der Rechnung nicht ausdrücklich anders angegeben, ist der Kunde für die Zahlung aller Steuern an die zuständige lokale Behörde verantwortlich

7.13 Für SaaS-Dienste, die auf einem CSP basieren, kann die Dokumentation Annahmen über CSP-Ressourcen enthalten. Wiederkehrende Gebühren basieren auf diesen Annahmen. Cyncly kann zusätzliche Gebühren für vom Kunden benötigte zusätzliche CSP-Ressourcen berechnen.

7.14 Quellensteuer:

Sollte das Gesetz Abzüge oder Einbehalte von Zahlungen im Rahmen dieser Vereinbarung vorschreiben, ist der Kunde verpflichtet, diese Abzüge auszugleichen. Das bedeutet, dass der Kunde zusätzlich zur geschuldeten Zahlung einen zusätzlichen Betrag an Cyncly zahlen muss. Diese zusätzliche Zahlung muss ausreichen, um sicherzustellen, dass nach dem Abzug oder Einbehalt (einschließlich etwaiger damit verbundener Steuervergünstigungen) der Nettobetrag, den Cyncly erhält, dem vollen Zahlungsbetrag entspricht, der ohne solche Abzüge oder Einbehalte fällig gewesen wäre. Diese Klausel gilt nicht für Zinsen auf verspätete oder gestundete Zahlungen

7.15 Verfahren zur Rechnungsprüfung:

7.15.1 Meldung von Rechnungsproblemen:

Wenn der Kunde Probleme mit der Rechnung feststellt, einschließlich Fehler bei den berechneten Beträgen, der Beschreibung von Dienstleistungen oder Produkten oder Rechenfehlern, muss er Cyncly innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung benachrichtigen. Dies sollte gemäß den in der Dokumentation angegebenen Kommunikationsrichtlinien erfolgen. Erfolgt innerhalb dieses Zeitraums von dreißig (30) Tagen keine Mitteilung, gilt die Rechnung als vom Kunden akzeptiert und die Zahlung erfolgt ohne Verzögerung.

7.15.2 Wirkung der Zahlung:

Wenn der Kunde die Rechnung bezahlt und innerhalb der angegebenen dreißig (30) Tage keine Unstimmigkeiten meldet, gilt dies als Annahme der Gebühren und der Bedingungen, unter denen das Produkt oder die Dienstleistungen bereitgestellt wurden, durch den Kunden. Nach dieser Zustimmung verzichtet der Kunde auf das Recht, die spezifischen Beträge auf der Rechnung anzufechten.

7.15.3 Gesetzliche Rechte, die nicht betroffen sind:

Dieses Verfahren berührt weder die gesetzlichen Rechte des Kunden noch die gesetzlichen Verpflichtungen von Cyncly nach geltendem Recht.

8. ERMÄßIGTE PREISE

8.1 Der Kunde hat Anspruch auf ermäßigte Preise, wie im Bestellformular angegeben, vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung.

8.2 Alle ermäßigten Preise sind nur für die Dauer des Mindestzeitraums gültig und anwendbar.

8.3 Nach Beginn einer Verlängerungslaufzeit im Anschluss an den Ablauf der Mindestlaufzeit entfällt die Anwendung der ermäßigten Preise. Der Kunde wird ab diesem Zeitpunkt gemäß den dann gültigen Standardpreisen für das Produkt berechnet, sofern nicht durch eine gesonderte schriftliche Vereinbarung oder eine schriftliche Änderung der bestehenden Vereinbarung eine Fortführung oder Anpassung der ermäßigten Preise vorgesehen ist.

8.4 Alle Rabatte, die während des Mindestzeitraums gewährt werden, unterliegen keinen rückwirkenden Änderungen oder Anpassungen und stellen keinen Präzedenzfall für zukünftige Preise über den Mindestzeitraum hinaus dar.

8.5 Die Gewährung rabattierter Preise hängt von der Einhaltung der Bedingungen der Mindestlaufzeit durch den Kunden ab. Ein Verstoß gegen diese Verpflichtung kann zur sofortigen Aufhebung der rabattierten Preise und zur rückwirkenden Anwendung der Standardpreise führen.

8.6 Ein Bestellformular mit einem Angebot kostenloser Lizenzen unterliegt keiner automatischen Verlängerung. Nach Ablauf der angegebenen Laufzeit endet und verfällt die Vereinbarung automatisch, und eine manuelle Verlängerung zwischen den Parteien ist erforderlich, um eine weitere Laufzeit zu vereinbaren.

9. RÜCKERSTATTUNGSRICHTLINIE

9.1 Sofern nicht gesetzlich anders vorgesehen oder durch ein im Bestellformular aufgeführtes spezielles Angebot geregelt, sind alle Käufe endgültig und nicht erstattungsfähig.

9.2 Ein etwaiges Rückerstattungsrecht gilt nicht für vollständig erbrachte/verbrauchte Leistungen, soweit gesetzlich zulässig.

9.3 Nichts in dieser Klausel berührt die gesetzlichen Rechte des Kunden gemäß geltendem Recht.

10. DATENSCHUTZ UND INFORMATIONSSICHERHEIT

10.1 Wenn Cyncly im Rahmen der Vereinbarung auf Kundendaten, einschließlich personenbezogener Daten, zugreift, handelt der Kunde als Datenverantwortlicher und Cyncly als Datenverarbeiter im Sinne der Datenschutzgesetze. Cyncly verarbeitet personenbezogene Daten in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen. Weitere Einzelheiten, einschließlich der Arten der erhobenen personenbezogenen Daten, Aufbewahrungsfristen, Einwilligungserfordernisse und Rechte der betroffenen Personen, sind in der Datenschutzrichtlinie von Cyncly enthalten, die durch Verweis Bestandteil dieser Vereinbarung ist.

10.2 Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten verpflichtet sich Cyncly, soweit gesetzlich erforderlich:

10.2.1 Die schriftlichen Anweisungen des Kunden zur Verarbeitung personenbezogener Daten für die Dauer der Vereinbarung zu befolgen.

10.2.2 Geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten vor unbefugter Verarbeitung sowie vor unbeabsichtigtem Verlust, Zerstörung oder Beschädigung zu schützen. Diese Maßnahmen sind dem potenziellen Schaden angemessen und berücksichtigen Art und Zweck der Verarbeitung, aktuelle Technologien und Implementierungskosten.

10.2.3 Sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter mit Zugang zu personenbezogenen Daten deren Vertraulichkeit wahren.

10.2.4 Personenbezogene Daten nicht außerhalb der festgelegten Gerichtsbarkeit zu übertragen, außer im Rahmen betrieblicher Erfordernisse, und jederzeit die Einhaltung der Datenschutzgesetze sicherzustellen.

10.2.5 Den Kunden auf dessen Kosten bei Anfragen betroffener Personen und bei der Einhaltung der Datenschutzgesetze hinsichtlich Sicherheit, Benachrichtigung über Datenschutzverletzungen, Folgenabschätzungen und behördlichen Konsultationen zu unterstützen.

10.2.6 Den Kunden unverzüglich über eine Datenschutzverletzung informieren, sobald diese entdeckt wird.

10.2.7 Wenden Sie Bedingungen, die dieser Klausel entsprechen, auf alle beauftragten Unterauftragsverarbeiter an. Cyncly bleibt für die Einhaltung der Vorschriften durch den Unterauftragsverarbeiter verantwortlich.

10.2.8 Personenbezogene Daten bei Vertragsbeendigung auf schriftlichen Wunsch des Kunden zu löschen, es sei denn, sie sind gesetzlich und/oder datenschutzrechtlich vorgeschrieben.

10.2.9 Genaue Aufzeichnungen führen, um die Einhaltung der Datenschutzgesetze nachzuweisen, und Kundenprüfungen unter angemessener Vorankündigung und gegen Gebühr zulassen, wobei Störungen des Betriebs von Cyncly oder der Daten anderer Kunden möglichst vermieden werden.

10.3 Der Kunde bestimmt allein die Kategorien der betroffenen Personen sowie Art und Dauer der Verarbeitung, die für die Erbringung der Leistungen durch Cyncly im Rahmen der Vereinbarung erforderlich sind.

10.4 Als Datenverantwortlicher verpflichtet sich der Kunde:

10.4.1 Sicherzustellen, dass alle Anweisungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Cyncly rechtmäßig sind.

10.4.2 Die erforderlichen Einwilligungen einzuholen, damit Cyncly personenbezogene Daten gemäß der Vereinbarung verarbeiten kann.

10.4.3 Cyncly eine allgemeine Genehmigung zur Bestellung von Unterauftragsverarbeitern zu erteilen, soweit dies für die Vereinbarung erforderlich ist.

10.4.4 Als einverstanden mit der Bestellung von Unterauftragsverarbeitern zu gelten, sofern der Kunde nicht innerhalb von zehn (10) Tagen nach Benachrichtigung widerspricht.

10.4.5 Cyncly innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Beendigung der Vereinbarung schriftlich anzuweisen, personenbezogene Daten zu löschen. Erfolgt keine Anweisung, kann Cyncly die Daten ohne Haftung löschen.

11. RECHTE AN GEISTIGEM EIGENTUM

11.1 Cyncly behält sich das Eigentum an den Rechten an geistigem Eigentum vor:

11.1.1 Das Produkt (mit Ausnahme von Software von Drittanbietern).

11.1.2 Hintergrundrechte.

11.1.3 Alle von Cyncly vorgenommenen Anpassungen.

11.1.4 Softwaretools zur Organisation, Bearbeitung, Anzeige und/oder Verarbeitung von Inhalten.

11.1.5 Informationen, die von Cyncly innerhalb des Inhalts erstellt wurden.

11.1.6 Nutzungsdaten, sofern sie keine identifizierbaren Kundendaten oder personenbezogenen Daten enthalten.

11.2 Der Kunde besitzt die geistigen Eigentumsrechte an:

11.2.1 Kundendaten.

11.2.2 Informationen, die vom Kunden innerhalb des Inhalts erstellt werden.

11.3 In Zusammenhang mit den Dienstleistungen gewährt Cyncly dem Kunden eine beschränkte, nichtexklusive, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Lizenz zur Nutzung des Produkts, wie in den Zugriffsrechten festgelegt.

11.4 Zur Verarbeitung von Kundendaten im Rahmen einer Vereinbarung gewährt der Kunde Cyncly das Recht, diese Daten ausschließlich zu diesem Zweck zu verwenden.

11.5 Wenn der Kunde Rechte an geistigem Eigentum an innerhalb der Inhalte erstellten Informationen besitzt, gewährt er Cyncly eine nicht-exklusive, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung, Reproduktion, Modifikation, Anzeige und Verbreitung dieser Informationen, soweit dies zur Bereitstellung des Produkts für den Kunden und dessen autorisierte Nutzer erforderlich ist.

12. SCHADENSERSATZ

12.1 Cyncly verpflichtet sich, den Kunden, dessen Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Führungskräfte, Vertreter, Mitarbeiter, Partner und Lizenzgeber gegen alle Kosten, Ansprüche, Forderungen, Ausgaben und Verbindlichkeiten zu entschädigen und zu freizustellen und schadlos zu halten, die sich ergeben aus:

(i) einer Behauptung Dritter, dass die Nutzung oder der Besitz der Produkte durch den Kunden deren Rechte an geistigem Eigentum verletzt,

(ii) einem Verstoß gegen die in dieser Vereinbarung enthaltenen Vertraulichkeitsverpflichtungen, und (iii) der Nichteinhaltung geltender Gesetze, jeweils unter folgenden Bedingungen:

12.1.1 Der Kunde muss Cyncly unverzüglich schriftlich über solche Ansprüche oder rechtliche Schritte informieren.

12.1.2 Der Kunde darf kein Verschulden eingestehen und muss Cyncly die Verteidigung oder Beilegung solcher Ansprüche auf Kosten von Cyncly überlassen.

12.1.3 Der Kunde muss Cyncly bei der Bearbeitung solcher Ansprüche angemessen unterstützen, wobei Cyncly die damit verbundenen Kosten trägt.

12.1.4 Der Anspruch darf nicht darauf beruhen, dass der Kunde die Produkte mit Elementen verwendet oder kombiniert hat, die nicht von Cyncly geliefert oder genehmigt wurden.

12.1.5 Der Anspruch darf nicht auf Änderungen der Produkte zurückzuführen sein, die vom Kunden oder Dritten ohne schriftliche Genehmigung von Cyncly vorgenommen wurden.

12.2 Im Falle einer Anspruchs wegen Verletzung von Rechten kann Cyncly:

12.2.1 Die Kosten für die fortgesetzte Nutzung der Produkte übernehmen.

12.2.2 Die Produkte ändern, ohne deren Funktionalität wesentlich zu beeinträchtigen.

12.2.3 Die Produkte durch andere Software mit vergleichbarer Leistung ersetzen.

12.3 Der Kunde verpflichtet sich, Cyncly, dessen Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Führungskräfte, Vertreter, Mitarbeiter, Partner und Lizenzgeber gegen alle Kosten, Ansprüche, Forderungen, Ausgaben und Verbindlichkeiten zu entschädigen, freizustellen und schadlos zu halten, die sich ergeben aus: (i) einer Behauptung Dritter, dass die Nutzung oder der Besitz von Kundendaten oder Inhalten durch Cyncly deren Rechte an geistigem Eigentum verletzt,

(ii) einem Verstoß gegen die Zugriffsrechte durch den Kunden oder autorisierte Nutzer,

(iii) einer Nutzung der Produkte und Dienstleistungen von Cyncly, die nicht mit dieser Vereinbarung übereinstimmt, und

(iv) der Nichteinhaltung geltender Gesetze, jeweils unter folgenden Bedingungen:

12.3.1 Cyncly muss den Kunden unverzüglich schriftlich über solche Ansprüche oder rechtlichen Schritte informieren.

12.3.2 Cyncly darf kein Verschulden eingestehen und muss dem Kunden die Verteidigung oder Beilegung solcher Ansprüche auf Kosten des Kunden überlassen.

12.3.3 Cyncly muss den Kunden bei der Bearbeitung solcher Ansprüche in angemessen unterstützen, wobei der Kunde die damit verbundenen Kosten trägt.

13. VERTRAULICHKEIT

13.1 Beide Parteien erkennen den erheblichen Wert der vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei an und verpflichten sich, diese nicht zu verwenden oder an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist zur Erfüllung ihrer jeweiligen Verpflichtungen oder Rechte aus der Vereinbarung erforderlich. Alle Offenlegungen vertraulicher Informationen, soweit gesetzlich zulässig, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der anderen Partei.

13.2 Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen vor unbefugter Nutzung oder Offenlegung zu schützen. Der bereitgestellte Schutz entspricht oder übertrifft die Branchenstandards und entspricht der Sorgfalt, die jede Partei für ihre eigenen vertraulichen Informationen von ähnlicher Bedeutung und ähnlichem Wert anwendet.

13.3 Folgendes gilt nicht als vertrauliche Information:

13.3.1 Informationen, die öffentlich zugänglich waren, sind oder werden, ohne dass dies auf Handlungen oder Unterlassungen des Empfängers zurückzuführen ist.

13.3.2 Informationen, die dem Empfänger rechtmäßig von einem Dritten ohne Offenlegungsbeschränkungen offengelegt werden.

13.3.3 Informationen, die von einer Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne Verwendung der vertraulichen Informationen der anderen Partei.

13.3.4 Informationen, deren Offenlegung gesetzlich vorgeschrieben ist.

14. NUTZUNGSBESCHRÄNKUNGEN

Der Kunde muss:

14.1 Die geltenden Zugriffsrechte und Rechte an geistigem Eigentum bei der Nutzung des Produkts einhalten.

14.2 Sicherstellen, dass autorisierte Nutzer diese Vereinbarung einhalten.

14.3 Die im Bestellformular oder in der Rechnung angegebene Anzahl der Zugriffsrechte nicht überschreiten (auch bei nachträglicher Änderung durch den Kunden).

14.4 Aufzeichnungen über autorisierte Nutzer führen, deren Nutzung überwachen und nicht mehr benötigte Konten entfernen.

14.5 Der Kunde haftet für sämtliche Handlungen und Unterlassungen der Autorisierten Nutzer sowie jede Nutzung der Produkte durch diese.

14.6 Bei der Nutzung von Drittanbieter-Software im Rahmen der Vereinbarung die jeweiligen Endbenutzer-Lizenzvereinbarungen (EULA) einhalten.

14.7 Das Produkt nicht zur Erbringung von Dienstleistungen für Dritte durch Time-Sharing, Outsourcing oder Software-as-a-Service verwenden.

14.8 Keine Software entwickeln, die mit dem Produkt konkurriert.

14.9 Das Produkt nicht modifizieren oder abgeleitete Werke erstellen.

14.10 Die Software im Produkt nicht disassemblieren, rückentwickeln oder dekompilieren, außer wenn gesetzlich erlaubt.

14.11 Keine Urheberrechtshinweise aus dem Produkt entfernen.

14.12 Die Rechte am Produkt nicht weiterverkaufen, vermieten, unterlizenzieren, verschenken, verleihen oder anderweitig an Dritte übertragen, da die gewährten Zugriffsrechte persönlich und nicht übertragbar sind.

14.13 Bei unbefugter Nutzung eines Produkts oder einer Drittanbieter-Software die erforderlichen Zugriffsrechte zum aktuellen Preis von Cyncly erwerben – zahlbar innerhalb von sieben (7) Tagen nach Rechnungserhalt. Diese Zahlung deckt Dauer und Umfang der unbefugten Nutzung ab. Bei Nichtzahlung innerhalb von sieben (7) Tagen kann Cyncly den Zugang durch Kontosperrung blockieren, bis die Zahlung vollständig erfolgt ist.

14.14 Keine Versionen der Produkte oder damit erstellte Designprojekte oder Daten verwenden, importieren, installieren, darauf zugreifen oder nutzen, die nicht ordnungsgemäß lizenziert und konform mit dieser Vereinbarung sind. Eine solche Nutzung stellt einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung und eine Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum des Anbieters dar. Der Kunde haftet allein für daraus resultierende Schäden, und der Anbieter behält sich alle rechtlichen Schritte vor, einschließlich Schadensersatz und sofortiger Sperrung oder Kündigung des Zugangs zu den Produkten.

14.15 Bei Drittanbieter-Software Folgendes beachten:

14.15.1 Die EULA für Drittanbieter-Software akzeptieren; bei Nichtakzeptanz ist der Zugriff auf Produkt oder Dienstleistungen bis zur Zustimmung untersagt.

14.15.2 Der Kunde muss sicherstellen, dass auch autorisierte Nutzer die Bedingungen der EULA für Drittanbieter-Software einhalten.

14.16 Die Produkte können dem Kunden und seinen autorisierten Nutzern ermöglichen, verschiedene Arten von Inhalten zu erstellen, zu veröffentlichen, zu übertragen oder zu speichern, einschließlich Texten, Fotos, Videos, Grafiken und Code („User Generated Content“ oder „UGC“). Im Zusammenhang mit UGC gilt:

14.16.1 Der Kunde muss sich darüber im Klaren sein, dass UGC von anderen gesehen werden kann.

14.16.2 Der Kunde bestätigt, dass er die Rechte oder Genehmigungen besitzt, um UGC zu veröffentlichen.

14.16.3 Der Kunde ist allein verantwortlich für UGC und alle Konsequenzen seiner Veröffentlichung. Der Kunde verpflichtet sich, keine UGC einzureichen, die Urheberrechte verletzt, es sei denn, er besitzt diese Rechte oder hat die Erlaubnis des Rechteinhabers, sie Cyncly zu übertragen.

14.16.4 Mit der Einreichung von UGC im Produkt gewährt der Kunde – auch im Namen seiner autorisierten Nutzer – Cyncly eine weltweite, nicht-exklusive, gebührenfreie Lizenz (einschließlich Unterlizenzierung), um UGC zu nutzen, zu vervielfältigen, zu modifizieren, zu veröffentlichen, zu übertragen und über alle aktuellen oder zukünftigen Medien oder Verbreitungsmethoden zu verbreiten. Dies schließt die Bereitstellung von UGC an Partner zur Syndizierung, Ausstrahlung oder anderen Formen der Verbreitung ein.

14.17 Der Kunde darf während der Nutzung des Produkts oder der Cyncly-Dienste keine schädlichen Inhalte oder Viren einführen, speichern, verbreiten oder übertragen. Insbesondere sind Inhalte zu vermeiden, die:

14.17.1 rechtswidrig, schädlich, bedrohlich, diffamierend, obszön, die Rechte anderer verletzend, belästigend, rassistisch oder ethnisch beleidigend sind.

14.17.2 Illegale Aktivitäten fördern oder erleichtern.

14.17.3 Enthält sexuell explizite Bilder, Animationen, Videos oder andere visuelle Medien.

14.17.4 Für rechtswidrige Gewalt eintreten.

14.17.5 Aufgrund von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung oder Behinderung diskriminieren.

14.17.6 Anderenfalls rechtswidrig sind oder Schaden oder Verletzungen für Personen oder Eigentum verursachen können.

14.18 Bei Verstoß gegen eine Bedingung dieser Klausel behält sich Cyncly das Recht vor, ohne Haftung oder Beeinträchtigung anderer Rechte, den Zugang des Kunden zu jeglichem Material zu deaktivieren, das gegen diese Bestimmungen verstöß.

14.19 Der Kunde darf keine Originalversionen von Kundendaten mit den Produkten verwenden. Insbesondere gilt:

14.19.1 Der Kunde darf nur Kopien von Kundendaten mit den Produkten verwenden.

14.19.2 Der Kunde ist verantwortlich für die Aufbewahrung der Originale aller solcher Kundendaten.

14.19.3 Wenn der Kunde Originalversionen von Kundendaten mit den Produkten verwendet, geschieht dies auf eigenes Risiko, und Cyncly übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für Verlust, Beschädigung oder Nichtverfügbarkeit dieser Originaldaten.

14.20 Der Kunde muss alle Software- oder Hardware-Dongles, Aktivierungsschlüssel und andere von Cyncly bereitgestellte Materialien zur Aktivierung und ordnungsgemäßen Funktion der Produkte in gutem Zustand halten. Cyncly ist nicht verpflichtet, neue oder Ersatzversionen dieser Materialien bereitzustellen, es sei denn, es wird nachgewiesen, dass sie zum Zeitpunkt der Ausgabe fehlerhaft waren.

15. ABWERBEVERBOT

15.1 Geltungsbereich der Einschränkung:

Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, erklärt sich der Kunde damit einverstanden, dass er während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten unmittelbar nach Beendigung oder Ablauf dieser Vereinbarung ("Abwerbeverbotszeitraum") ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Cyncly weder direkt noch indirekt eine Person anwerben, verführen, überreden oder verleiten darf, die zu diesem Zeitpunkt, oder innerhalb der letzten zwölf (12) Monate nach der Beauftragung des Kunden mit Cyncly, einem Mitarbeiter oder Auftragnehmer von Cyncly oder einem seiner verbundenen Unternehmen, sein Arbeitsverhältnis oder Vertragsverhältnis mit Cyncly oder einem solchen verbundenen Unternehmen beendet hat oder von dem Kunden oder einer juristischen oder natürlichen Person, die direkt oder indirekt kontrolliert wird, angestellt zu werden oder vertragliche Beziehungen mit ihm einzugehen oder unter gemeinsamer Kontrolle mit dem Kunden.

15.2 Zweck und Rationalisierung:

Diese Einschränkung dient dem Schutz der berechtigten Geschäftsinteressen von Cyncly, einschließlich vertraulicher Informationen, etablierter Mitarbeiterbeziehungen und Investitionen in das Personal. Sie soll keinen unrechtmäßigen Wettbewerb verhindern, sondern gezielte Abwerbung vermeiden, die den Geschäftsbetrieb von Cyncly beeinträchtigen könnte. Der Kunde erkennt an, dass Cyncly keine gegenseitige Vereinbarung hinsichtlich der Mitarbeiter des Kunden getroffen hat

15.3 Durchsetzung:

Verstößt der Kunde gegen eine Bestimmung dieser Klausel 15 oder droht ein solcher Verstoß, hat Cyncly das Recht, die Bestimmungen dieser Klausel durch ein zuständiges Gericht durchsetzen zu lassen. Der Kunde erkennt an, dass ein solcher Verstoß oder eine solche Drohung Cyncly irreparablen Schaden zufügen würde und Geldersatz keinen angemessenen Ausgleich darstellen würde.

15.4 Salvatorische Klausel und Anpassung:

Sollte eine Bestimmung dieser Klausel als zu weitreichend, ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar gelten, wird sie so angepasst und eingeschränkt, dass sie im Einklang mit dem geltenden Recht durchsetzbar ist. Diese Anpassung erfolgt durch Cyncly oder ein zuständiges Gericht, und der Kunde ermächtigt Cyncly hiermit, solche Änderungen vorzunehmen, die zur Umsetzung des Zwecks dieser Klausel erforderlich sind.

15.5 Benachrichtigung:

Der Kunde verpflichtet sich, während des Nichtabwerbezeitraums allein verantwortlich dafür zu sein, potenzielle Mitarbeiter oder Auftragnehmer über das Bestehen dieser Klausel zu informieren.

16. LAUFZEIT

16.1 Diese Vereinbarung beginnt mit dem im Bestellformular angegebenen Wirksamkeitsdatum und gilt für die Mindestlaufzeit. Etwaige Kündigungsrechte oder -verfahren treten erst nach Ablauf der Mindestlaufzeit in Kraft.

16.2 Diese Vereinbarung verlängert sich automatisch um jeweils ein (1) weiteres Jahr („automatische Verlängerung“), sofern im Bestellformular nicht anders angegeben.

16.3 Jede Partei kann die automatische Verlängerung dieser Vereinbarung verhindern, indem sie der anderen Partei mindestens neunzig (90) Tage vor Ablauf der aktuellen Laufzeit eine schriftliche Mitteilung über die Nichtverlängerung zukommen lässt.

16.4 Die fortgesetzte Nutzung des Produkts durch den Kunden nach Beginn einer automatischen Verlängerung gilt als ausdrückliche Zustimmung des Kunden zur Verlängerung und zur Bestätigung der Vereinbarung, einschließlich aller vor Beginn dieser Verlängerung vorgenommenen Änderungen oder Anpassungen.

16.5 Jede automatische Verlängerung unterliegt den Bedingungen dieser Vereinbarung, einschließlich aller gemäß dieser Klausel vorgenommenen Änderungen oder Anpassungen.

17. KÜNDIGUNG

17.1 Um die Vereinbarung zu kündigen, muss der Kunde den Kündigungsprozess abschließen, indem er die Kündigung dem angegebenen Support-Desk-Team mitteilt oder wie in der Dokumentation beschrieben. Alle Informationen müssen vollständig und korrekt ausgefüllt werden. Cyncly übernimmt keine Verantwortung für Verzögerungen, Fehler oder Vorfälle, die auf unvollständige oder falsche Angaben oder eine fehlerhafte Umsetzung durch einen autorisierten Nutzer oder einen anerkannten Kundenkontakt zurückzuführen sind.

17.2 Jede Partei kann die Vereinbarung kündigen:

17.2.1 Durch schriftliche Mitteilung, wenn die andere Partei eine wesentliche Pflichtverletzung begeht und diese nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Benachrichtigung behebt (eine sofortige Kündigung ist zulässig, wenn die Pflichtverletzung nicht behoben werden kann).

17.2.2 Durch schriftliche Mitteilung, wenn die andere Partei zahlungsunfähig wird oder ihre Schulden gemäß geltendem Recht nicht begleichen kann.

17.3 Der Kunde ist für alle während der Laufzeit und bis zum Ende des Monats, in dem die Vereinbarung gekündigt wird, angefallenen und fälligen Gebühren und/oder Auslagen verantwortlich.

17.4 Jede Änderung der Vereinbarung, die einen Ersatz der bestehenden Vereinbarung erfordert, muss einvernehmlich vereinbart und in einem ordnungsgemäß ausgeführten Bestellformular dokumentiert werden.

17.5 Nach Kündigung oder Ablauf der Vereinbarung:

17.5.1 Enden die Zugriffsrechte des Kunden.

17.5.2 Alle bis zum Datum der Kündigung oder des Ablaufs fälligen Gebühren müssen weiterhin bezahlt werden.

17.5.3 Alle Verpflichtungen der Parteien enden, mit Ausnahme derjenigen, die ausdrücklich über die Kündigung oder den Ablauf hinaus fortbestehen sollen.

17.6 Alle Rechte einer Partei, die vor der Kündigung oder dem Ablauf entstanden sind, bleiben unberührt.

18. GEWÄHRLEISTUNGEN

18.1 Cyncly garantiert, dass das Produkt im Wesentlichen wie in der Dokumentation beschrieben funktioniert. Wird Cyncly darüber informiert, wird das Unternehmen angemessene Anstrengungen unternehmen, um Fehler gemäß den Service-Level-Vereinbarungen zu beheben. Diese Gewährleistung gilt nicht für Ausfälle, die durch inkompatible Hardware, andere Software, Firmware oder Daten des Kunden oder Dritter verursacht werden.

18.2 Cyncly wird angemessene Anstrengungen unternehmen, um Abonnement- und Wartungsdienste während der Laufzeit bereitzustellen, ausgenommen Wartungszeiten.

18.3 Diese Vereinbarung ersetzt alle anderen Gewährleistungen, Bedingungen oder Klauseln, die hier nicht ausdrücklich genannt sind, unabhängig davon, ob sie gesetzlich impliziert sind oder anderweitig gelten, einschließlich impliziter Bedingungen hinsichtlich Qualität, Eignung für einen bestimmten Zweck oder fachlicher Kompetenz und Sorgfalt.

18.4 Der Kunde erkennt an, dass keine Garantien hinsichtlich der Eignung oder des Nutzens der Produkte gegeben wurden. Die Produkte werden „wie sie sind“ bereitgestellt, ohne Gewährleistung hinsichtlich Genauigkeit, Vollständigkeit, Marktgängigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck.

18.5 In Bezug auf Preise, die in der Produktumgebung angezeigt werden, übernimmt Cyncly keine Garantie für die Genauigkeit oder Vollständigkeit der im Inhalt bereitgestellten Informationen. Die angezeigten Preise dienen nur zu Referenzzwecken und spiegeln möglicherweise nicht den tatsächlichen Preis zum Zeitpunkt der Nutzung wider. Cyncly haftet nicht für Abweichungen, Fehler oder Auslassungen in den Preisangaben innerhalb der Produktumgebung oder anderweitig im Inhalt.

18.6 Der Kunde erkennt an, dass er die Produkte nach eigenem Ermessen ausgewählt hat und dass die Produkte möglicherweise nicht seinen individuellen Anforderungen entsprechen.

18.7 Cyncly garantiert nicht:

18.7.1 Dass die über die Produkte erhaltenen Informationen den Anforderungen des Kunden entsprechen.

18.7.2 Dass die Produkte frei von Schwachstellen oder Viren sind.

18.8 Cyncly haftet nicht für Probleme, die durch die Datenübertragung über Netzwerke, einschließlich des Internets, verursacht werden, und erkennt an, dass solche Übertragungen inhärente Einschränkungen und Risiken mit sich bringen können.

19. HAFTUNG

19.1 KEINE PARTEI SCHLIESST IHRE HAFTUNG AUS ODER BEGRENZT SIE FÜR:

19.1.1 TOD ODER PERSONENSCHÄDEN AUFGRUND VON FAHRLÄSSIGKEIT.

19.1.2 BETRUG ODER VORSÄTZLICHE TÄUSCHUNG.

19.1.3 EGLICHE HAFTUNGEN, DIE GESETZLICH NICHT BEGRENZT ODER AUSGESCHLOSSEN WERDEN DÜRFEN.

19.2 Keine der Parteien haftet für:

19.2.1 Gewinn-, Umsatz-, erwartete Einsparungen, Goodwill-, Geschäfts-, Vertragsverluste oder Betriebsunterbrechungen oder Nutzungsausfälle (unabhängig davon, ob solche Verluste als direkte oder indirekte Verluste gelten).

19.2.2 Indirekte, zufällige oder Folgeschäden oder ähnliche Verluste jeglicher Art.

19.3 SaaS-Verträge (mit Beteiligung eines CSP):

Der CSP ist verantwortlich für:

19.3.1 Seine Maßnahmen zur Informationssicherheit.

19.3.2 Service Levels und zugehörige Gutschriften.

19.3.3 Pläne für Geschäftskontinuität und Notfallwiederherstellung.

19.3.4 Werkzeuge zur Datensicherung und -wiederherstellung.

19.3.5 Rückgabe von Kundendaten bei Vertragsbeendigung oder -ablauf. 19.4 CYNCLY HAFTET NICHT FÜR VERLUSTE, DIE VERURSACHT WERDEN DURCH:

19.4.1 DAS VERSÄUMNIS DES KUNDEN, DIE VORAUSSETZUNGEN ZU ERFÜLLEN.

19.4.2 VERTRAGSBRUCH DURCH DEN KUNDEN.

19.4.3 EREIGNISSE HÖHERER GEWALT.

19.4.4 AUSFÄLLE, STÖRUNGEN ODER VERZÖGERUNGEN IM INTERNET.

19.4.5 VERWENDUNG EINER PRODUKTVERSION, DIE NICHT UNTERSTÜTZT WIRD.

19.5 DIE HAFTUNG FÜR SACHSCHÄDEN DURCH FAHRLÄSSIGKEIT IST AUF DEN IN DER DOKUMENTATION ANGEGEBENEN BETRAG ODER AUF DEN ANDERWEITIG IM BESTELLFORMULAR ANGEGEBENEN BETRAG BESCHRÄNKT.

19.6 DIE MAXIMALE HAFTUNG FÜR VERTRAGSBEZOGENE ANGELEGENHEITEN IST AUF DIE VOM KUNDEN IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR EINEM ANSPRUCH GEZAHLTEN GEBÜHREN BEGRENZT (AUSGENOMMEN DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNG DES KUNDEN).

19.7 CYNCLY GARANTIERT KEINE UNUNTERBROCHENE, FEHLERFREIE ODER VOLLSTÄNDIG SICHERE NUTZUNG DES PRODUKTS.

19.8 CYNCLY HAFTET NICHT FÜR PROBLEME, DIE SICH AUS DER SOFTWARE VON DRITTANBIETERN ERGEBEN, ES SEI DENN, DIES IST IN DER VEREINBARUNG FESTGELEGT ODER GESETZLICH VORGESCHRIEBEN.

19.9 SERVICE-GUTSCHRIFTEN SIND DIE EINZIGE FINANZIELLE ENTSCHÄDIGUNG FÜR DAS VERSÄUMNIS VON CYNCLY, EIN SERVICE-LEVEL EINZUHALTEN.

19.10 DER GESAMTBETRAG DER SERVICEGUTSCHRIFTEN, DIE CYNCLY DEM KUNDEN IN EINEM BESTIMMTEN KALENDERMONAT AUSSTELLT, IST AUF 15 % DER VOM KUNDEN GEZAHLTEN WIEDERKEHRENDEN GEBÜHREN BEGRENZT. DER GESAMTBETRAG DER VON CYNCLY IN EINEM JAHR AUSZUSTELLENDEN SERVICEGUTSCHRIFTEN DARF 20 % DER GESAMTEN JAHRESGEBÜHREN, DIE DER KUNDE IN DIESEM JAHR GEZAHLT HAT, NICHT ÜBERSCHREITEN ODER WIE IN DEN SPEZIFISCHEN BEDINGUNGEN ANDERWEITIG ANGEGEBEN.

19.11 EINE PERSON, DIE NICHT PARTEI DER VEREINBARUNG IST, HAT KEINE RECHTE ODER RECHTSMITTEL IN BEZUG AUF DIE VEREINBARUNG.

20. SOFTWARE VON DRITTANBIETERN

20.1 Nutzung von Software von Drittanbietern:

20.1.1 Der Kunde versteht, dass die Produkte Drittanbieter-Software enthalten oder auf diese verweisen können, deren Qualität oder Genauigkeit Cyncly nicht kontrolliert.

20.1.2 Cyncly haftet nicht für Probleme, rechtliche Schritte, Ansprüche, Schäden oder Kosten – ob direkt oder indirekt – im Zusammenhang mit Mängeln oder Ungenauigkeiten in Drittanbieter-Software.

20.1.3 Die Nutzung von Drittanbieter-Software durch den Kunden kann zusätzlichen Bedingungen unterliegen, die vom Drittanbieter festgelegt werden. Die Zustimmung zu diesen Bedingungen kann erforderlich sein, um die Software wie in dieser Vereinbarung vorgesehen zu nutzen.

20.2 Schadensersatz bei Verstoß gegen Drittanbieter-Bedingungen:

20.2.1 Der Kunde verpflichtet sich, Cyncly gegen jegliche Verluste oder Schäden zu entschädigen und zu schützen, die sich aus einem Verstoß gegen Bedingungen von Drittanbietern ergeben.

20.3 Externe Websites:

20.3.1 Der Kunde erkennt an, dass die Produkte den Zugriff auf Websites von Drittanbietern ermöglichen können und dass jegliche Interaktion oder Transaktionen mit diesen Websites ausschließlich auf eigenes Risiko des Kunden erfolgen.

20.3.2 Cyncly ist nicht verantwortlich für Inhalte, Korrespondenz, Transaktionen oder Verträge mit Websites von Drittanbietern. Diese liegen ausschließlich zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Drittanbieter.

20.3.3 Cyncly empfiehlt dem Kunden, die Bedingungen und Datenschutzrichtlinien von Drittanbietern zu prüfen, bevor deren Websites genutzt werden. Cyncly unterstützt oder genehmigt keine Websites von Drittanbietern oder deren Inhalte, die über die Produkte zugänglich sind.

21. NUTZUNGSDATEN

21.1 Der Kunde stimmt hiermit der Verwendung des Produkts und anderer Softwaretools (einschließlich Cookies) durch Cyncly zur Erfassung von Daten über die Nutzung der Produkte durch den Kunden und seine autorisierten Nutzer („Nutzungsdaten“) zu. Nutzungsdaten können Folgendes umfassen:

21.1.1 Statistische Daten zur Nutzung der Produkte durch die Kunden von Cyncly.

21.1.2 Anonymisierte Versionen von Designs, Projekten, verwendeten Katalogen und anderen geschäftsbezogenen Informationen,

die jeweils aus der Nutzung der Produkte durch den Kunden erhoben werden.

21.2 Der Kunde stimmt ferner der Speicherung, Aufbewahrung, Verarbeitung und Nutzung der Nutzungsdaten durch Cyncly zu folgenden Zwecken zu:

21.2.1 Erkennung und Verhinderung von Verstößen gegen Netzwerksicherheit, geltendes Recht oder diese Vereinbarung.

21.2.2 Kapazitätsplanung und die Verbesserung der Produkte sowie aller aktuellen oder zukünftigen Produkte und Dienstleistungen von Cyncly.

21.2.3 Anpassung, Einholung von Feedback und Vermarktung der Software sowie aller aktuellen oder zukünftigen Produkte und Dienstleistungen von Cyncly.

21.3 Zur Vermeidung von Missverständnissen wird Cyncly in Bezug auf Nutzungsdaten jederzeit das Datenschutzgesetz und seine Verpflichtungen gemäß Klausel 10 einhalten. Soweit Nutzungsdaten personenbezogene Daten enthalten, gilt diese Klausel 21 als schriftliche Anweisung des Kunden im Sinne von Klausel 10.2.1.

22. JÄHRLICHE SERVICE ANPASSUNG

22.1 Der Kunde und Cyncly verpflichten sich, jährlich in gutem Glauben Verhandlungen zu führen, um den Umfang, die Bedingungen und die Preisgestaltung der Wartungs- und Supportleistungen für die in der Vereinbarung definierten Produkte festzulegen.

22.2 Jedes Jahr, vor Ablauf der aktuellen Wartungsperiode, wird Cyncly dem Kunden ein Angebot für die Wartungs- und Supportleistungen für das kommende Jahr unterbreiten. Der Kunde hat das Recht, dieses Angebot zu prüfen, zu verhandeln und Änderungen vorzuschlagen.

22.3 Alle vereinbarten Wartungs- und Supportleistungen für das kommende Jahr werden in einem schriftlichen Nachtrag zu dieser Vereinbarung oder in einer separaten Wartungs- und Supportvereinbarung dokumentiert, die von beiden Parteien unterzeichnet wird.

22.4 Die Bedingungen der verhandelten Wartungsleistungen treten mit Beginn des Folgejahres nach Unterzeichnung der entsprechenden Dokumentation durch die Parteien in Kraft. Die verhandelten Wartungsleistungen gelten für eine Laufzeit von einem (1) Jahr, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

22.5 Falls die Parteien keine Einigung über die Wartungs- und Supportleistungen für ein bestimmtes Jahr erzielen, bleiben die Leistungen des Vorjahres bis zur Einigung in Kraft, jedoch höchstens für einen Zeitraum von drei (3) Monaten ab dem Ablaufdatum der aktuellen Wartungsperiode. Nach Ablauf dieser drei (3) Monate enden alle Wartungsleistungen und der Kunde muss ein neues Wartungs- und Servicepaket aus dem dann aktuellen Angebot erwerben.

23. MARKETING UND WERBEZWECKE

23.1 Der Kunde gewährt Cyncly eine nicht-exklusive, weltweite, gebührenfreie Lizenz zur Nutzung des Namens, Logos, der Marken und zugehörigen Markenassets des Kunden für Marketing- und Werbezwecke, einschließlich aber nicht beschränkt auf gemeinsame Marketingmaßnahmen wie Fallstudien, Co-Branding-Inhalte und Social-Media-Kampagnen. Durch die Bereitstellung von Marken- und Marketinginformationen an Cyncly stimmt der Kunde dieser Nutzung ausdrücklich zu und bestätigt, dass Cyncly berechtigt ist, die bereitgestellten Materialien gemäß dieser Klausel zu verwenden. Cyncly wird dem Kunden relevante Marketingmaterialien zur eigenen Verwendung zur Verfügung stellen und alle vom Kunden bereitgestellten Markenrichtlinien respektieren. Möchte der Kunde die Zustimmung zur zukünftigen Nutzung widerrufen, muss dies schriftlich mit einer Frist von dreißig (30) Tagen erfolgen. Ein solcher Widerruf hat keinen Einfluss auf bereits veröffentlichte oder sich in Produktion befindliche Materialien. Cyncly wird keine vertraulichen Informationen offenlegen oder eine Zustimmung über die tatsächlichen Erfahrungen des Kunden hinaus implizieren.

24. AUDIT-RECHTE

24.1 Cyncly ist berechtigt, die Einhaltung der Zugriffsrechte und Rechte an geistigem Eigentum durch den Kunden und dessen autorisierte Nutzer in Bezug auf die Produkte und Dienstleistungen zu überprüfen. Dies kann Folgendes umfassen:

24.1.1 Die Anfordern von Informationen vom Kunden.

24.1.2 Die Einsichtnahme in Aufzeichnungen und Protokolle der autorisierten Nutzer des Kunden.

24.1.3 Die Verwendung von Softwaretools.

24.1.4 Die Überwachung der Nutzung der Produkte durch den Kunden, insbesondere im Fall von SaaS.

24.2 Der Kunde ist verpflichtet, diese Überprüfungen zu ermöglichen durch:

24.2.1 Bereitstellung des Zugangs zu relevanten Einrichtungen, Netzwerken und Systemen.

24.2.2 Bereitstellung der erforderlichen Informationen und Aufzeichnungen.

24.2.3 Angemessene Unterstützung, wie von Cyncly zur Überprüfung der Einhaltung der Zugriffsrechte und Rechte an geistigem Eigentum im Zusammenhang mit dem Produkt benötigt.

24.3 Zur Überprüfung von Verstößen, Piraterie oder Missbrauch der Produkte erhält der Anbieter uneingeschränkten physischen oder virtuellen Zugang zur IT-Umgebung des Kunden und/oder der autorisierten Nutzer. Der Anbieter behält sich außerdem das Recht vor, jegliche rechtswidrige Nutzung, von der er Kenntnis erlangt, unverzüglich zu blockieren, einschließlich der Sperrung des Zugangs zu den Produkten und zugehörigen Dienstleistungen, ohne Verpflichtung zur Entschädigung oder Haftung für daraus resultierende Verluste, einschließlich – aber nicht beschränkt auf – Umsatzverlust, Kundenverlust, Projektverlust, Verlust von Geschäftsmöglichkeiten oder sonstige Schäden, die durch die Systemblockierung infolge rechtswidriger Nutzung entstehen.

25. HÖHERE GEWALT (FORCE MAJEURE)

25.1 Wird die Erfüllung von Verpflichtungen aus einer Vereinbarung durch höhere Gewalt behindert, muss die betroffene Partei:

25.1.1 Unverzüglich eine schriftliche Mitteilung über das Ereignis höherer Gewalt und dessen Auswirkungen auf die Leistung erbringen.

25.1.2 Von der Erfüllung der von der höheren Gewalt betroffenen Verpflichtungen befreit werden.

25.1.3 Alle zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die Auswirkungen der höheren Gewalt zu mildern.

25.1.4 Ihre Verpflichtungen so bald wie möglich nach Ende des Ereignisses höherer Gewalt wieder aufnehmen.

26. ÄNDERUNGEN & ANPASSUNGEN

26.1 In Anerkennung der sich entwickelnden Bedürfnisse des Unternehmens des Kunden vereinbaren die Parteien, die Anzahl der Zugriffsrechte, Lizenzen, Abonnements, Wartungsleistungen oder Inhalte im Rahmen dieser Vereinbarung auf schriftliche Anfrage zu ändern, sofern diese Anfrage den spezifischen Bedingungen für das Produkt entspricht. Alle derartigen Änderungen werden in der Rechnung entsprechend angepasst. Die fortgesetzte Nutzung des Produkts oder die Zahlung der Rechnung gilt als Zustimmung zu der Änderung durch die Parteien.

26.2 Cyncly reserves the right to charge an additional fee for any changes based on a Customer’s request; the costs shall be communicated to the Customer at the point of request and be invoiced for payment as per clause 7.

26.3 Cyncly kann Änderungen vornehmen an:

26.3.1 Änderung der Liefermethoden von Produkten und Dienstleistungen, um sicherzustellen, dass keine wesentlichen Einschränkungen der Funktionalität, Qualität oder Leistung auftreten.

26.3.2 Aktualisierung des Formats und des Inhalts des Bestellformulars, der rechtlichen Bedingungen, der besonderen Bedingungen, der EULA, der Preisliste, der Produktübersicht, der Service-Levels, der Support-Zeiten und der Kommunikationsmethoden mit dem Service Desk.

26.4 Cyncly wird den Kunden über alle in Klausel 26.3 genannten wesentlichen Änderungen informieren.

26.5 Cyncly kann die Bedingungen der Vereinbarung mit einer Frist von dreißig (30) Tagen schriftlich ändern. Die fortgesetzte Nutzung der Produkte durch den Kunden nach Übermittlung dieser Mitteilung gilt als Zustimmung zu den aktualisierten Bedingungen. Falls der Kunde die geänderten Bedingungen nicht akzeptiert, muss er Cyncly unverzüglich informieren und die Nutzung der Produkte einstellen. Cyncly wird dann alternative Regelungen prüfen oder, falls keine möglich sind, den Kunden über die Kündigung der Vereinbarung informieren.

26.6 Cyncly behält sich das Recht vor, die Gebühren und die allgemeinen Preise für die Produkte zu ändern. Solche Änderungen unterliegen Klausel 7.

27. SALVATORISCHE KLAUSEL

27.1 Sollte ein Teil dieser Vereinbarung als ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erachtet werden:

27.1.1 Gilt die betreffende Bestimmung oder Teilbestimmung als gestrichen.

27.1.2 Soweit möglich, wird sie durch eine gültige Bestimmung ersetzt, die die ursprüngliche Absicht der Vertragsparteien so gut wie möglich widerspiegelt.

27.1.3 Hat diese Änderung keinen Einfluss auf die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Vereinbarung.

28. DRITTE PARTEIEN

28.1 Die Rechte aus der Vereinbarung stehen ausschließlich dem Kunden und Cyncly sowie ihren jeweiligen Rechtsnachfolgern und zulässigen Abtretungsempfängern zu.

28.2 Die Vereinbarung gewährt keiner anderen Person oder Partei Rechte oder Vorteile, sei es nach geltendem Recht oder anderweitig.

29. GELTENDES RECHT UND GERICHTSSTAND

29.1 Das auf diese Vereinbarung anwendbare Recht und der Gerichtsstand richten sich nach dem Gebiet, in dem sich der Kunde befindet, wie nachstehend festgelegt:

29.1.1 For Customers located in Latin America: This Agreement shall be governed by and construed in accordance with the laws of Brazil. The parties irrevocably agree that the courts located in Caxias do Sul, state of Rio Grande do Sul, Brazil shall have exclusive jurisdiction to settle any dispute or claim arising out of or in connection with this Agreement, including its subject matter or formation (including non-contractual disputes or claims).

29.1.2 Für Kunden mit Sitz in Nordamerika (einschließlich der Vereinigten Staaten und Kanada): Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des Bundesstaates Delaware, Vereinigte Staaten, und ist entsprechend auszulegen. Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte des Bundesstaates Delaware ausschließlich zuständig sind für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich ihres Gegenstands oder ihrer Entstehung (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).

29.1.3 Für Kunden mit Sitz im übrigen Teil der Welt: Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht von England und Wales und ist entsprechend auszulegen. Die Parteien vereinbaren unwiderruflich, dass die Gerichte von England und Wales ausschließlich zuständig sind für die Beilegung von Streitigkeiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich ihres Gegenstands oder ihrer Entstehung (einschließlich außervertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche).

29.2 Diese Vereinbarung wurde am Wirksamkeitsdatum geschlossen.

29.3 Im Falle von Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüchen, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, vereinbaren die Parteien, zunächst zu versuchen, die Angelegenheit durch eine Mediation in gutem Glauben zu lösen. Jede Partei kann die Mediation durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei einleiten, und die Mediation wird von einem einvernehmlich vereinbarten Mediator innerhalb von 30 Tagen nach einer solchen Benachrichtigung durchgeführt. Sind die Parteien nicht in der Lage, die Streitigkeit innerhalb von 60 Tagen nach Beginn der Mediation durch Mediation beizulegen, kann jede Partei Rechtsmittel einlegen.

30. MITTEILUNGEN

30.1 Mitteilungen an den Kunden im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung sind per E-Mail an die im Bestellformular angegebene E-Mail-Adresse des Kunden zu senden.

30.2 Mitteilungen vom Kunden:

30.2.1 Für alle verfahrensbezogenen Anforderungen, wie z. B. Kündigung, Vertragsbeendigung oder technische Angelegenheiten, sind Mitteilungen direkt an den Support Desk zu richten. Cyncly übernimmt keine Verantwortung für administrative Verzögerungen, die durch die Übermittlung von Mitteilungen an Personen entstehen, die nicht als Support Desk klassifiziert sind. Zur Klarstellung: Ein Vertriebsmitarbeiter gilt nicht als Support Desk.

30.2.2 Alle anderen nicht verfahrensrechtlichen Mitteilungen, die nicht unter Klausel 30.2.1 fallen, sollten an einen Support-Desk-Vertreter gesendet werden, sofern in der Dokumentation nichts anderes angegeben ist.

30.3 Eine Mitteilung gilt als zugestellt zum Zeitpunkt der Übermittlung. Erfolgt die Übermittlung außerhalb der Geschäftszeiten, gilt sie als zugestellt mit Wiederaufnahme der Geschäftszeiten.

31. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

31.1 Das Bestellformular und die Dokumentation stellen die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieser Vereinbarung dar.

31.2 Sofern im Bestellformular nicht anders angegeben, ersetzt diese Vereinbarung alle vorherigen oder gleichzeitigen Absprachen, Vereinbarungen, Diskussionen, Verhandlungen und Zusicherungen, sowohl mündlich als auch schriftlich, einschließlich früherer Vereinbarungen, Bestellformulare, Angebote oder Offerten. Änderungen, Ergänzungen oder Verzichtserklärungen hinsichtlich einer Bestimmung sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgen und von beiden Parteien unterzeichnet werden.

31.3 Bei Widersprüchen innerhalb der Dokumentation gilt folgende Rangfolge in absteigender Reihenfolge (z. B. hat „Rechnung“ höchste Priorität):

31.3.1 Die Rechnung.

31.3.2 Das Bestellformular.

31.3.3 Die spezifischen Bedingungen, sofern zutreffend.

31.3.4 Die Bedingungen.

31.3.5 Die Leistungsbeschreibung, falls zutreffend.

31.3.6 Die Produktübersicht, falls zutreffend.

31.4 Der Kunde darf ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Cyncly weder:

31.4.1 Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung abtreten, übertragen, unterlizenzieren, novieren, verpfänden oder anderweitig damit umgehen; noch

31.4.2 Eine Änderung der Kontrolle, einen Verkauf oder eine anderweitige Veräußerung von wesentlichen Vermögenswerten des Unternehmens oder der Produktlinien des Kunden zulassen.

31.5 Cyncly kann seine Verpflichtungen an Unterauftragnehmer vergeben, bleibt aber für deren Erfüllung verantwortlich.

31.6 Cyncly kann alle oder einzelne Rechte und/oder Pflichten aus dieser Vereinbarung nach vorheriger schriftlicher Mitteilung an den Kunden an ein verbundenes Unternehmen von Cyncly abtreten, übertragen oder novieren.

31.7 In this Agreement, ‘written notice’ and ‘notice in writing’ include emails and online forms, provided they are issued by an authorized person.

31.8 Die Parteien vereinbaren, dass diese Vereinbarung und alle damit verbundenen Dokumente elektronisch unterzeichnet werden können, einschließlich digitaler oder computergestützter Methoden, und dass eine solche Unterzeichnung in allen Rechtsordnungen gültig, verbindlich und durchsetzbar ist. Dies gilt auch für Länder mit besonderen Anforderungen, wie Brasilien, selbst wenn elektronische Signaturen nicht den ICP-Brasil-Standards entsprechen. Diese Klausel steht im Einklang mit geltenden Gesetzen, einschließlich des UNCITRAL-Musterrechts über den elektronischen Geschäftsverkehr, dem US-amerikanischen ESIGN Act und UETA sowie der EU-eIDAS-Verordnung.

32. VERZICHT

32.1 Wenn eine Partei ein Recht oder Rechtsmittel aus dieser Vereinbarung oder nach geltendem Recht nicht sofort ausübt, bedeutet dies nicht, dass sie auf dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel verzichtet.

32.2 Weder eine Verzögerung noch eine teilweise Ausübung eines Rechts oder Rechtsmittels hindert oder beschränkt die Partei daran, dieses oder ein anderes Recht oder Rechtsmittel zukünftig auszuüben.

33. KEINE PARTNERSCHAFT

33.1 Dieses Vereinbarung begründet keine Partnerschaft zwischen den Parteien.

33.2 Keine der Parteien ist befugt, als Vertreter der jeweils anderen Partei zu handeln.

33.3 Keine der Parteien ist befugt, im Namen der anderen Partei in irgendeiner Funktion Zusicherungen oder Garantien abzugeben, Verpflichtungen oder Haftungen zu übernehmen oder Rechte oder Befugnisse auszuüben.

34. KUMULATIVE RECHTE

34.1 Die in diesem Vertrag aufgeführten Rechte und Rechtsmittel gelten zusätzlich zu allen anderen Rechten oder Rechtsmitteln, die den Parteien nach dem Gesetz zustehen.

34.2 Diese vertraglichen Rechte und Rechtsmittel schließen keine anderen gesetzlichen Rechte oder Rechtsmittel aus, die einer Partei zur Verfügung stehen.

35. ALTVERTRÄGE UND BEDINGUNGEN

35.1 Falls zwischen Cyncly (oder einem verbundenen Unternehmen) und dem Kunden (oder einem verbundenen Unternehmen) vor dem Inkrafttreten dieses Vertrags bereits Vereinbarungen über Produkte oder Dienstleistungen bestehen, die den Produkten ähnlich sind („Altverträge“), vereinbaren Cyncly und der Kunde (gegebenenfalls im Namen ihrer jeweiligen verbundenen Unternehmen, für die sie jeweils bestätigen, zur Vertretung berechtigt zu sein), dass diese Bedingungen ab dem Inkrafttreten die Bedingungen der Altverträge ersetzen.

36. SPRACHGEBRAUCH

36.1 Vertragssprache: Der offizielle Wortlaut dieser Bedingungen sowie alle Mitteilungen und Kommunikationen zwischen den Parteien erfolgen in englischer Sprache. Zwar können Übersetzungen zur besseren Verständlichkeit bereitgestellt werden, jedoch gilt im Falle von Unklarheiten, Abweichungen oder Widersprüchen zwischen der Übersetzung und dem englischen Text stets die englische Version.

36.2 Übersetzung: Alle bereitgestellten Übersetzungen dienen nur der Übersichtlichkeit und sind nicht dazu gedacht, die Bedingungen der englischen Sprachversion zu ändern. Im Falle eines Widerspruchs oder einer Widersprüchlichkeit zwischen dem englischen Text und einer Übersetzung desselben hat der englische Text Vorrang, ist maßgeblich und schlüssig.

36.3 Auslegung: Die in diesen Bedingungen definierten und hier verwendeten Begriffe haben die ihnen zugewiesene Bedeutung in englischer Sprache, und alle Mitteilungen und Dokumentationen im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen in englischer Sprache erfolgen, sofern nicht anders angegeben.